Arbeitnehmer und Arbeitgeber stritten vor dem Bundesarbeitsgericht darüber, ob der Arbeitnehmer sich in seiner Freizeit über Dienstplanänderungen informieren und danach richten muss. Der Arbeitnehmer ist als Notfall Sanitäter bei dem Arbeitgeber tätig. Eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit regelt unter anderem den Einsatz der Sanitäter im Springerdienst. Arbeitgeber und Betriebsrat legten fest, dass der Arbeitgeber