Ein am Arbeitsplatz geschlossener Aufhebungsvertrag kann nicht nach § 312 BGB (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) widerrufen werden. Zwar fallen grundsätzlich auch am Arbeitsplatz geschlossene Verbraucherverträge unter diese Norm, dies gilt jedoch nicht bei solchen Verträgen, die typischerweise am Arbeitsplatz vertraglich geregelt werden.