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Schlagwort-Archiv: Wolfgang Steen

Betriebsrenten sichern

Betriebsrenten sind ein wesentlicher Teil der Altersversorgung. Eingriffe oder Kürzungen sind nur im Ausnahmefall möglich. Selbst eine wirtschaftliche Notlage des Unternehmens rechtfertigt nicht automatisch, Einschnitte hinnehmen zu müssen. Gerade für Betriebsräte ist dies wichtig zu wissen, da Unternehmen häufig mit einfachen Argumenten versuchen, Kürzungen durchzusetzen.

Erhöhte Rückstellungen sind hinzunehmen

Schon in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 08.12.2020 wurde ausgeführt, für einen Eingriff in die betriebliche Altersversorgung kann nicht einfach mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder erhöhten Rückstellungen argumentiert werden. In dem Fall wollte der Arbeitgeber sogar den ‚Wegfall der Geschäftsgrundlage‘ geltend machen, also nicht mehr die Betriebsrente wie bisher anpassen. Argumentiert wurde, die Pensionsrückstellungen hätten sich insg. um 43,5% erhöht, hier sei eine ‚Opfergrenze‘ erreicht.

Betriebsrenten dürfen nicht widerufen werden

Das Gericht setzte sich umfassend mit dem Argument erhöhter Pensionsrückstellungen auseinander, ließ dies aber nicht gelten. Rückstellungen hätten nur bilanzielle Auswirkungen. Es sei der ‚Zeiteffekt‘ zu beachten, also die unterschiedlichen Auswirkungen bei Aufbau und Abbau von Rückstellungen, zumal tatsächlich Mittel nicht abfließen.

Widerruf von Zusagen erschwert

Auch ein schlechterer wirtschaftlicher Verlauf des Geschäftsjahrs berechtigt laut BAG den Arbeitgeber nicht zum Widerruf von laufenden Betriebsrenten und somit auch nicht zur Änderung einer Anpassungsregelung.

Nicht einmal eine wirtschaftliche Notlage würde einen Wegfall der Geschäftsgrundlge begründen können, da hierfür ein System der Sicherung über den Pensions-Sicherungs-Fonds (PSV) vorgesehen ist. (BAG v. 08.12.2020 – 3 AZR 65/19)

Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen
Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partner, Hamburg


Verwertbarkeit von Videoüberwachung im Kündigungsschutzprozess gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Gemäß einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29. Juni 2023 wurde ein Fall öffentlicher Videoüberwachung behandelt, bei dem ein vorsätzlicher Arbeitszeitbetrug aufgedeckt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Überwachungseinrichtung offenbar nicht vollständig im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stand. Trotzdem entschied das BAG, dass im Falle vorsätzlich vertragswidrigen Verhaltens kein Verwertungsverbot

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Urlaubs- und Weihnachtsgeld – Anspruch aus betrieblicher Übung

Erfahren Sie mehr über den Anspruch auf regelmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung. Wenn ein Arbeitgeber diese Leistungen regelmäßig zahlt, kann er sie nicht einfach einstellen. Der Arbeitnehmer kann sich vielmehr auf die betriebliche Übung berufen, selbst wenn die Zahlungen in der Vergangenheit in wechselnder Höhe erfolgt sind. Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich einen entsprechenden Fall entschieden, in dem

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Immer wieder kommt es zu Streitfällen, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) erforderlich ist oder nicht. Arbeitgeber berufen sich teilweise auf Krankenrückkehr- oder Fehlzeitengespräche, die gezeigt hätten, ein bEM-Verfahren sei entbehrlich. In einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz wurde hierzu jetzt klargestellt: ein Fehlzeitengespräch ersetzt nicht das notwendige bEM-Verfahren, weil es komplexer und anspruchsvoller ist (LAG Rheinland-Pfalz v. 13.04.2021 – 8 SA 240/20).

 

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