Der Entgeltrahmentarifertrag der Metall und Elektroindustrie Küste sieht zahlreiche Spezialvorschriften vor, die für die Betriebsparteien bei der Regelung von Leistungsvergütung, wie Zielentgelt, Prämienentgelt und Akkord zu beachten sind.
Frische BRise - Podcasts zum Thema Arbeitsrecht
Kündigungsschutz
Ein wichtiger Schwerpunkt bei Gaidies Heggemann & Partner ist der Schutz bei Kündigungen, außergerichtlich und in Kündigungsschutzprozessen vor dem Arbeitsgericht. Wir vertreten in allen Branchen und haben uns in zahlreichen Fällen die hohe Anerkennung unserer Mandanten erworben. Spezielle Kenntnisse haben wir in den Bereichen Banken, Handel, Außendienst, IT, Metall, Hafen und Logistik.
Bei einer Kündigung sollten Sie sofort anwaltlichen Rat einholen.
Abfindungen
Ist erst einmal die Kündigung ausgesprochen, sinkt die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich in dem Unternehmen weiter arbeiten zu können. Auch die meisten Kündigungsschutzprozesse werden durch Vergleich beendet (rund 90 %), aber eben mit einer Abfindungszahlung.
Aufhebungsverträge
Statt zu kündigen, hat sich in der Praxis der Abschluss von Aufhebungsverträgen durchgesetzt. Darin liegt häufig ein Vorteil für beide Seiten.
Der Arbeitnehmer will den ‚Makel‘ einer Kündigung und ein nervenaufreibendes Gerichtsverfahren vermeiden. Für den Arbeitgeber geht es um schnelle Klarheit und damit Rechtssicherheit.
Arbeitsvertragsrecht
In der rechtlichen Beratung erleben wir es immer wieder, dass Mandanten erst Rechtsrat suchen, wenn rechtliche Probleme entstehen. Gaidies Heggemann & Partner zeichnet sich dadurch aus, dass hier Verträge im Vorwege so gestaltet werden, dass spätere Unklarheiten und Rechtsprobleme vermieden werden.
Dies nutzen alle Beschäftigtengruppen und insbesonderere leitende Angestellte bei dem Entwurf ihrer Dienstverträge.
Betriebsrenten
Ein wichtiger Schwerpunkt bei Gaidies Heggemann & Partner ist die Bearbeitung von Fällen der Betrieblichen Altersversorgung. Betriebsrenten sind die „Zweite Säule“ der Altersversorgung und werden angesichts der laufenden Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung immer wichtiger.
Sozialrecht
Zwischen Arbeits- und Sozialrecht gibt es immer stärkere Verknüpfungen. Ansprüche müssen unter anderem gegenüber der Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) , Kranken- und Rentenversicherungsträgern sowie dem Versorgungsamt durchgesetzt werden.
Führungsfunktionen in der Matrixstruktur
Beteiligung des Betriebsrates
In vielen Betrieben sind mittlerweile Matrixstrukturen eingesetzt. Dies führt häufig dazu, dass Mitarbeiter neue Vorgesetzte erhalten, die nicht im gleichen Unternehmen tätig sind, sondern nur Führungsaufgaben wahrnehmen, teilweise sogar aus dem Ausland heraus. Für den Betriebsrat stellt sich die Frage, ob er beteiligt werden muss.
Keine uneingeschränkte Überwachung privater E-Mail-Korrespondenz am Arbeitsplatz
Menschenrechts-Gerichtshof (EGMR) hat entschieden
Unternehmen dürfen die Internetkommunikation ihrer Beschäftigten überwachen, sofern die Überwachung verhältnismäßig ist und der Beschäftigte vorab über die Möglichkeit, die Art und das Ausmaß von Kontrollen informiert wurde. Der EGMR sieht eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz (Art. 8 EMRK) durch die rumänischen Gerichte.
Observation BR-Vorsitzender – natürlich unzulässig
10.000 € Entschädigung
Ein Betriebsratsvorsitzender hat Anspruch auf Entschädigung, wenn der Arbeitgeber ihn während der Arbeitszeit von einem Detektiv beschatten lässt. Denn darin liegt eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz sprach dem Geschädigten 10.000 Euro zu.
Urlaub verschenkt?
Nur die Nachgewährung ist möglich, keine Auszahlung
Auch wenn die Praxis häufig anders ist: Einen gesetzlichen Anspruch auf „Auszahlung“ nicht genommener Urlaubstage gibt es nicht.
Das neue Datenschutzrecht
Anpassung von Betriebsvereinbarungen erforderlich
Ab 25. Mai 2018 tritt das neue BDSG in Kraft. Betriebsvereinbarungen sind rechtzeitig auf die neue Gesetzeslage sowie die Europäische Datenschutzverordnung anzupassen. Einen „Übergangszeitraum“ gibt es nicht. Was muss beachtet werden? Was ist neu?
PRAXIS-TIPP
Auch „Gleichgestellte“ sind bei einer Kündigung geschützt
101 Stichwörter für die praktische Betriebsratsarbeit

von den Autoren unseres Büros Carsten Lienau und Olaf Lienau, ifb Verlag, 17. Aufl. 2016
Die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit stehen nicht nur im Betriebsverfassungsgesetz. Sie sind in vielen verschiedenen Gesetzen verstreut und werden darüber hinaus oft noch durch Richterrecht konkretisiert.
Streik in den Kindertagesstätten – Heute komm ich nicht zur Arbeit
Die Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten streiken. Wie lange, ist derzeit unklar. Für berufstätige Eltern ist das auf den ersten Blick eine Katastrophe. Worauf also müssen sie achten, wenn das Kind nicht anderweitig unterzubringen ist? Wer erstattet eventuelle zusätzliche Kosten für eine alternative Betreuung? Die arbeitsrechtliche Situation erklären Babette Kusche und Carsten Lienau.
Der aktuelle Streik der Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten kommt nicht überraschend, immerhin gute 48 Stunden vor Beginn wurde er angekündigt. Vielen berufstätigen Eltern mag das geholfen haben – anderen nicht. Wenn nun die sogenannten Notgruppen in den Kindertagesstätten nur eine geringe Anzahl an Plätzen aufweisen, die Organisation der Betreuung durch ein privates Netzwerk nicht verlässlich ist und die Großeltern weit weg wohnen, bedarf es eines neuen Planes.
Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 2016/2017 – Arbeitnehmervertretung
Das JUVE Handbuch 2016/2017 führt uns auf der Liste der „Besonders empfohlenen Kanzleien für die Beratung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern“, ebenso wie unsere Kooperationspartner silberberger.lorenz.towara aus Düsseldorf und seebacher.fleischmann.müller aus München. Bereits seit vielen Jahren werden wir als Hamburger Arbeitnehmerkanzlei geführt die auf Seiten der Betriebsräte insbesondere bei Restrukturierungen mit Personalabbau oder bei Betriebsübergängen im Rahmen von Transaktionen tätig ist. Gelobt werden unsere Anwälte als „angenehme Verhandlungspartner und zuverlässige Kollegen.“
Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei ausländerfeindlicher Betätigung
Rechtsanwalt Ignatz Heggemann von Gaidies Heggemann & Partner hat für die Zeitschrift „der möbelspediteur“ (Ausgabe 06.2014) einen Beitrag zum Thema „Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei ausländerfeindlicher Betätigung“ verfasst. Der Beitrag befasst sich mit den Themenpunkten
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei ausländerfeindlicher Betätigung
- Ausländerfeindliche Betätigung
- Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers
- Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur ausländerfeindlichen Betätigung
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
- Möglichkeiten von Betroffenen
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Änderungskündigung muss „dringend“ sein

Spricht der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus, prüft das Gericht sowohl, ob die Änderung „dringend“ erforderlich war, als auch die Richtigkeit der Sozialauswahl.
Bestätigt wurde dies in der jüngsten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Mai 2017. In dem Fall war ein Spezialist DataWareHouse zusammen mit drei anderen Kollegen an einen anderen Standort versetzt worden. Schon der Betriebsrat hatte in seinem Widerspruch zur Änderungskündigung auf Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten am bisherigen Standort verwiesen. Der Mitarbeiter klagte gegen die anschließende Änderungskündigung, bekam nun vor dem Bundesarbeitsgericht Recht. Das BAG stellte klar:
Betriebsrat kann Anspruch auf Smartphone haben
Wenn Betriebsstätten weit auseinanderliegen
Im Einzelfall kann der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 BetrVG dazu verpflichtet sein, dem Betriebsrat ein Smartphone als erforderliches Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen.
Gehaltserhöhung für BR-Mitglieder (im AT-Band)
Regelungsvereinbarungen sind zulässig
Arbeitgeber und Betriebsrat können Regelungen über die „betriebsübliche berufliche Entwicklung eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes“ treffen, auch bezogen auf die Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhungen.