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NewsLetter BETRIEBSRAT

AU-Bescheinigung ab 1. Tag = mitbestimmungspflichtig

2016 Ausgabe 6 / Monat Dezember

Das BAG stellt fest: „Verlangt der Arbeitgeber von Arbeitnehmern unabhängig von einer Arbeitsleistung in einer bestimmten Form und innerhalb einer bestimmten Frist den Nachweis jeglicher Arbeitsunfähigkeit, betrifft dieses regelhafte Verlangen nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich das betriebliche Ordnungsverhalten. Hierfür eröffnet § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum. Diese Vorschrift billigt ihm die Befugnis zu, die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung abweichend von § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EFZG vor dem vierten Krankheitstag zu verlangen. An der Ausgestaltung des Regelungsspielraums zum „Ob“ und zum „Wie“ der Nachweispflicht des § 5 Abs. 1 EFZG hat der Betriebsrat mitzubestimmen.“ (BAG v .23.8.2016, 1 ABR 43/14)
Entscheidend war im vorliegenden Fall, dass der Arbeitgeber eine Regel aufgestellt hatte. Sobald eine solche vorliegt, löst das die Mitbestimmung aus. Wird dies nur in Einzelfällen verlangt, besteht kein Mitbestimmungsrecht.

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Arbeitsunfähig – und die Aufforderung zum Personalgespräch

2016 Ausgabe 6 / Monat Dezember

BAG gibt Kläger recht

Der Arbeitgeber hatte zu einem Gespräch aufgefordert, „zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit“. Der Arbeitnehmer lehnte dies unter Hinweis auf seine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit ab, genauso auch eine weitere Einladung. Nun wollte der Arbeitgeber sogar einen Nachweis über die „gesundheitliche Hinderungsgründe durch Vorlage eines speziellen ärztlichen Attests“. Als auch das nicht kam folgte die Abmahnung, gegen die der Arbeitnehmer klagte.

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„Frauen an die Macht“ – Diskriminierende Stellenanzeige?

2016 Ausgabe 6 / Monat Dezember

Männlicher Bewerber in Autohaus scheitert

Stellt eine Stellenanzeige mit der Überschrift „Frauen an die Macht“ eine Diskriminierung dar, die einen Entschädigungsanspruch eines männlichen Bewerbers begründet? Mit dieser Frage musste sich kürzlich das Arbeitsgericht Köln befassen. Ein Autohaus mit – bislang – ausschließlich männlichen Autoverkäufern – schaltete eine Stellenanzeige mit dem Inhalt: „Frauen an die Macht!! Zur weiteren Verstärkung unseres Verkaufsteams suchen wir eine selbstbewusste, engagierte und erfolgshungrige Verkäuferin“.

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Schadenersatzforderung wegen Langeweile € 358.000

2016 Ausgabe 6 / Monat Dezember

Das neue Schlagwort „Bore-out“

Vier Jahre saß Frédéric Desnard in seinem Büro, ohne Aufgaben: Er sei zum Faulsein gezwungen worden – und das habe ihn krank gemacht. Nun klagt der Franzose gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Tag für Tag schleppte sich Frédéric Desnard in ein Büro, in dem es keine Arbeit für ihn gab. Vier lange Jahre. Er langweilte sich, von morgens bis abends. Und wurde krank davon.

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Einsteigen in eigene Wohnung ist kein Arbeitsunfall

2016 Ausgabe 6 / Monat Dezember

Autoschlüssel vergessen

Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit beschäftigen oft die Gerichte. Ist der dienstliche Zusammenhang gegeben, liegt ein Arbeitsunfall vor. Stürzt allerdings ein Arbeitnehmer beim Versuch, in seine Wohnung einzusteigen, um den für dienstliche Fahrten nötigen Autoschlüssel zu holen, so ist es kein Arbeitsunfall. Hier überwiege das private Interesse – so das LSG Baden-Württemberg.

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Grobe Beleidigung durch Emoticons

2016 Ausgabe 6 / Monat Dezember

Nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

Ein Montagearbeiter (16 Jahre beanstandungsfrei beschäftigt) hatte sich an einem Gespräch auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Chronik eines Kollegen beteiligt, der über seine Krankschreibung wegen eines Arbeitsunfalls berichtet hatte. In diesem Gespräch wurden überwiegend nur Spitznamen gebraucht. Unter anderem äußerte er sich wie folgt:

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Witwe 40 Jahre jünger – Betriebsrente gekürzt

2016 Ausgabe 6 / Monat Dezember

Betriebsrentner mit 70 gestorben

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine Pensionsordnung die Höhe der Witwenrente bei einem großen Altersunterschied zwischen den Ehepartnern anteilig kürzen kann. Der ehemalige Arbeitnehmer und Betriebsrentner war im Jahr 2013 im Alter von 70 Jahren verstorben. Die fast 30 Jahre jüngere Ehefrau konnte daraufhin betriebliche Witwenrente beanspruchen.

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Vom „sicheren Hafen“ zum „Daten-Schutzschild“

2016 Ausgabe 5 / Monat Oktober

Das neue EU-US-Privacy Shield – praktische Tipps für den BR

Nachdem der Europäische Gerichtshof das ungenügende Datenschutzniveau bei Übermittlung von personenbezogenen (Mitarbeiter)-Daten in die USA gerügt hat, musste statt des ‚Safe Harbor‘-Abkommens eine Neuregelung gefunden werden, das ‚Privacy Shield‘-Abkommen. Wir geben dazu praktische Tipps, welche Fragen jetzt dem Arbeitgeber gestellt werden sollten.

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Versetzungsklausel kann unwirksam sein

2016 Ausgabe 5 / Monat Oktober

Zweifel gehen zu Lasten des Arbeitgebers

Eine arbeitsvertragliche Klausel „er verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen …, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen“ lässt offen, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch geringwertigere Tätigkeiten zuweisen kann. Bleiben aber Zweifel über den Inhalt der Klausel, gehen diese zulasten des Arbeitgebers als Verwender. 

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Schadenersatz bei verweigertem Wechsel in Vollzeit

2016 Ausgabe 5 / Monat Oktober

Rückwirkend kann Zahlung verlangt werden

Eine bedeutende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beschäftigt sich mit der Ablehnung eines Arbeitgebers auf Erhöhung der Wochenarbeitszeit einer Teilzeitkraft. Das BAG erkannte einen Schadenersatzanspruch an.

In dem Fall hatte eine Verkaufsstellenverwalterin ihre Arbeitszeit zunächst auf 20 Std./Woche reduziert, um ihre Schwiegermutter zu pflegen. Sie arbeitete in dieser Zeit als Kassenkraft und bewarb sich später fünf Mal, um ihre alte Vollzeitstelle zurück zu erhalten. Der Arbeitgeber besetzte die frei gewordenen Stellen jedoch stets anders und argumentierte, die Klägerin habe keinen Anspruch auf den (früheren) „höherwertigen“ Arbeitsplatz. Das BAG prüfte nach dem Gesetzeszweck des § 9 TzBfG und hob hervor, die „berufliche Mobilität und Flexibilität sollte auf allen Hierarchieebenen gewährleisten, dass Arbeitnehmer nicht mit Rücksicht auf ihr berufliches Fortkommen davon abgehalten werden, eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen.

Anspruch auf Rückkehr in höhere Hierarchiestufe

Diese Zielsetzungen würden beeinträchtigt, wenn ein Arbeitnehmer nicht auf seine frühere höhere Hierarchieebene zurückkehren könnte, zumal er die persönliche und fachliche Eignung für eine höherwertige Tätigkeit durch ihre Ausübung vor Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung gezeigt hat.“ Auch stand, so das Gericht, der Verlängerung der Arbeitszeit in der Funktion der „Verkaufsstellenverwaltung” kein dringender betrieblicher Grund entgegen. Der Wunsch des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz anders zu besetzen, „um das Personalkostenbudget der Verkaufsstelle nicht zu überschreiten“, sei nicht anzuerkennen. Die Klägerin erhielt schließlich einen Schadenersatz in Höhe von 8.141,45 Euro zugesprochen, die Differenz zur Vergütung einer Verkaufsstellenverwalterin für insg. 11 Monate. (BAG, Urteil vom 16. 9. 2008 – 9 AZR 781/07)



Vom „sicheren Hafen“ zum Daten-Schutzschild (Privacy Shield)

2016 Ausgabe 4 / Monat August

Nachdem der Europäische Gerichtshof das ungenügende Datenschutzniveau bei Übermittlung von personenbezogenen(Mitarbeiter)-Daten in die USA gerügt hat, musste statt des „Safe Harbor“-Abkommens eine Neuregelung gefunden werden. Aus deutscher Sicht war dies schon deshalb erforderlich, weil § 4b des Datenschutzgesetzes (BDSG) ausdrücklich die Datenübermittlung untersagt, wenn im Zielland kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.

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Mitbestimmung bei „Sauberkeit am Arbeitsplatz“ – wichtige Abgrenzung durch das Arbeitsgericht

2016 Ausgabe 4 / Monat August

Eine zwingende Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung und Verhalten) besteht nach Auffassung des Arbeitsgerichts Würzburg bei der Anordnung, dass 1. persönliche Gegenstände nicht mehr als 10% der Schreibtischflächen einnehmen dürfen, 2. Arbeitsplätze der Kollegen nicht mitbenutzt werden dürfen, 3. alle unnötigen Gegenstände von den Schrankoberseiten entfernt und gegebenenfalls archiviert werden sollen und 4. der Anordnung, wie persönlich mitgebrachte Pflanzen zu behandeln sind.

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Keine „vorläufige“ Amtsenthebung eines BR-Mitgliedes – Rechtskräftige Entscheidung muss abgewartet werden

2016 Ausgabe 4 / Monat August

„Ein Betriebsratsmitglied ist erst aus dem Amt ausgeschlossen, wenn seine Amtsenthebung aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung feststeht. Die vorläufige Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds im Wege einer einstweiligen Verfügung ist daher grundsätzlich ausgeschlossen“, so das LAG Nürnberg. Die gilt selbst, wenn ein ‚grober Verstoß‘ gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten vorliegt.

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Betriebsrat – Schulung für das 3. Ersatzmitglied – Erforderlich bei häufiger Heranziehung

2016 Ausgabe 4 / Monat August

„Auch die Teilnahme des 3. Ersatzmitglieds einer Liste des Betriebsrats an einer Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht kann im Einzelfall erforderlich sein. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrats über die Entsendung. Maßgebliche Bedeutung kommt insoweit den Heranziehungszahlen des 3. Ersatzmitglieds derselben Liste in der Vergangenheit zu“, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

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