2017 Ausgabe 6 / Monat Dezember
NewsLetter BETRIEBSRAT
Geschäftsführer als „soziale Arschlöcher“ bezeichnet
„Regelmäßige Schöpferpausen“
„Fette Schlampe“ als Kündigungsgrund
Führungsfunktionen in der Matrixstruktur
2017 Ausgabe 5 / Monat Oktober
Beteiligung des Betriebsrates
In vielen Betrieben sind mittlerweile Matrixstrukturen eingesetzt. Dies führt häufig dazu, dass Mitarbeiter neue Vorgesetzte erhalten, die nicht im gleichen Unternehmen tätig sind, sondern nur Führungsaufgaben wahrnehmen, teilweise sogar aus dem Ausland heraus. Für den Betriebsrat stellt sich die Frage, ob er beteiligt werden muss.
Keine uneingeschränkte Überwachung privater E-Mail-Korrespondenz am Arbeitsplatz
2017 Ausgabe 5 / Monat Oktober
Menschenrechts-Gerichtshof (EGMR) hat entschieden
Unternehmen dürfen die Internetkommunikation ihrer Beschäftigten überwachen, sofern die Überwachung verhältnismäßig ist und der Beschäftigte vorab über die Möglichkeit, die Art und das Ausmaß von Kontrollen informiert wurde. Der EGMR sieht eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz (Art. 8 EMRK) durch die rumänischen Gerichte.
Observation BR-Vorsitzender – natürlich unzulässig
2017 Ausgabe 5 / Monat Oktober
10.000 € Entschädigung
Ein Betriebsratsvorsitzender hat Anspruch auf Entschädigung, wenn der Arbeitgeber ihn während der Arbeitszeit von einem Detektiv beschatten lässt. Denn darin liegt eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz sprach dem Geschädigten 10.000 Euro zu.
Urlaub verschenkt?
2017 Ausgabe 5 / Monat Oktober
Nur die Nachgewährung ist möglich, keine Auszahlung
Auch wenn die Praxis häufig anders ist: Einen gesetzlichen Anspruch auf „Auszahlung“ nicht genommener Urlaubstage gibt es nicht.
Das neue Datenschutzrecht
2017 Ausgabe 5 / Monat Oktober
Anpassung von Betriebsvereinbarungen erforderlich
Ab 25. Mai 2018 tritt das neue BDSG in Kraft. Betriebsvereinbarungen sind rechtzeitig auf die neue Gesetzeslage sowie die Europäische Datenschutzverordnung anzupassen. Einen „Übergangszeitraum“ gibt es nicht. Was muss beachtet werden? Was ist neu?
PRAXIS-TIPP
2017 Ausgabe 5 / Monat Oktober
Auch „Gleichgestellte“ sind bei einer Kündigung geschützt
Betriebsrat kann Anspruch auf Smartphone haben
Wenn Betriebsstätten weit auseinanderliegen
Im Einzelfall kann der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 BetrVG dazu verpflichtet sein, dem Betriebsrat ein Smartphone als erforderliches Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen.
Gehaltserhöhung für BR-Mitglieder (im AT-Band)
Regelungsvereinbarungen sind zulässig
Arbeitgeber und Betriebsrat können Regelungen über die „betriebsübliche berufliche Entwicklung eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes“ treffen, auch bezogen auf die Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhungen.
Wer bestimmt eigentlich die BR-Verhandlungsgruppe?
Arbeitgebereinfluss zurückgewiesen
Erst jetzt veröffentlicht liegt eine interessante Entscheidung des LAG Hamburg vor. Der Arbeitgeber wollte nur mit einer „angemessen kleinen Verhandlungsgruppe“, und nicht dem gesamten GBR verhandeln. Als der GBR nicht „spurte“ versuchte der Arbeitgeber gleich die Einsetzung einer Einigungsstelle.
Demnächst BR-Videositzungen?
Weißbuch 4.0 enthält Vorschläge
Ob BR- und vor allem GBR/KBR-Sitzungen per Videokonferenz durchgeführt werden können, ist ein immer wieder auftretendes Thema. Das deutsche BetrVG lässt dies wegen der Präsenzpflicht nicht zu (§ 33 „Beschlussfassung der anwesenden Mitglieder“). Laut Weißbuch der Bundesregierung könnte sich das ändern.
Vorsicht vor neuen Betriebsrenten
Reine Beitragszusage ist der falsche Weg
Reine Beitragszusage ohne AG-Haftung – für Alt-Zusagen ungeeignet – Tarifparteien können, müssen nicht umsetzen – künftig 8% Entgeltumwandlung – Zuschüsse für Geringverdiener – „Doppelbeitrag“ im Rentenalter bleibt.
Zoff im Betriebsrat
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Arbeitgeber
Erst die „Nein“-Stimmen auszählen und dann die „Ja“-Stimmen nicht. Ob das so geht brachte ein BR-Mitglied vor das Bundesarbeitsgericht. Das BAG prüfte auch, ob ein einzelnes Mitglied gegen das Gremium klagen kann.
Helios muss für fehlende Pausen bluten
Arbeitsgericht verhängt Bußgeld
Die Helios Kliniken müssen 88.000 Euro Strafe zahlen, weil sie Mitarbeitern im Emil von Behring Krankenhaus in Berlin Zehlendorf Pausen nicht gewährt haben. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin kürzlich entschieden. Geklagt hatte der Betriebsrat des Klinikums.
Mehr-Arbeitszeit „verschenkt“?
BAG zieht Grenze bei 48 Std./Woche
Eine Arbeitnehmerin (Wiegemeisterin) hatte einen unklaren Arbeitsvertrag geschlossen. Eigentlich sollte sie 40 Std./Woche arbeiten, tatsächlich war aber die Zeit von 06:00 bis 17:00 Uhr abzügl. ½ Std. Pause festgelegt. Sie klagte jetzt Überstunden von € 24.000 brutto ein. Das BAG pochte auf Einhaltung der 48 Std.-Grenze.
Wer Kollegen schlägt, der fliegt raus
BAG bestätigt Rauswurf durch Betriebsrat
Nicht nur Arbeitgeber können eine Kündigung veranlassen, auch der Betriebsrat darf diese bei wiederholt gesetzeswidrigem Verhalten einfordern. Eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts ist für den Arbeitgeber bindend, eine ordentliche Kündigung rechtmäßig, urteilte am 28.03.2017, das Bundesarbeitsgericht (BAG)
Keine Überstunden für Freigestellte – Fehlurteil BAG
Fehlurteil des BAG
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts können freigestellte BR-Mitglieder keine zuschlagspflichtigen Überstunden leisten. Vielmehr sei Grundlage des „Ehrenamtes“, Arbeitszeiten auch außerhalb der persönlichen Arbeitszeit zu leisten. Selbst eine bestehende Betriebsvereinbarung ändert daran nichts.