2017 Ausgabe 5 / Monat Oktober
NewsLetter BETRIEBSRAT
Betriebsrat kann Anspruch auf Smartphone haben
Wenn Betriebsstätten weit auseinanderliegen
Im Einzelfall kann der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 BetrVG dazu verpflichtet sein, dem Betriebsrat ein Smartphone als erforderliches Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen.
Gehaltserhöhung für BR-Mitglieder (im AT-Band)
Regelungsvereinbarungen sind zulässig
Arbeitgeber und Betriebsrat können Regelungen über die „betriebsübliche berufliche Entwicklung eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes“ treffen, auch bezogen auf die Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhungen.
Wer bestimmt eigentlich die BR-Verhandlungsgruppe?
Arbeitgebereinfluss zurückgewiesen
Erst jetzt veröffentlicht liegt eine interessante Entscheidung des LAG Hamburg vor. Der Arbeitgeber wollte nur mit einer „angemessen kleinen Verhandlungsgruppe“, und nicht dem gesamten GBR verhandeln. Als der GBR nicht „spurte“ versuchte der Arbeitgeber gleich die Einsetzung einer Einigungsstelle.
Demnächst BR-Videositzungen?
Weißbuch 4.0 enthält Vorschläge
Ob BR- und vor allem GBR/KBR-Sitzungen per Videokonferenz durchgeführt werden können, ist ein immer wieder auftretendes Thema. Das deutsche BetrVG lässt dies wegen der Präsenzpflicht nicht zu (§ 33 „Beschlussfassung der anwesenden Mitglieder“). Laut Weißbuch der Bundesregierung könnte sich das ändern.
Vorsicht vor neuen Betriebsrenten
Reine Beitragszusage ist der falsche Weg
Reine Beitragszusage ohne AG-Haftung – für Alt-Zusagen ungeeignet – Tarifparteien können, müssen nicht umsetzen – künftig 8% Entgeltumwandlung – Zuschüsse für Geringverdiener – „Doppelbeitrag“ im Rentenalter bleibt.
Zoff im Betriebsrat
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Arbeitgeber
Erst die „Nein“-Stimmen auszählen und dann die „Ja“-Stimmen nicht. Ob das so geht brachte ein BR-Mitglied vor das Bundesarbeitsgericht. Das BAG prüfte auch, ob ein einzelnes Mitglied gegen das Gremium klagen kann.
Helios muss für fehlende Pausen bluten
Arbeitsgericht verhängt Bußgeld
Die Helios Kliniken müssen 88.000 Euro Strafe zahlen, weil sie Mitarbeitern im Emil von Behring Krankenhaus in Berlin Zehlendorf Pausen nicht gewährt haben. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin kürzlich entschieden. Geklagt hatte der Betriebsrat des Klinikums.
Mehr-Arbeitszeit „verschenkt“?
BAG zieht Grenze bei 48 Std./Woche
Eine Arbeitnehmerin (Wiegemeisterin) hatte einen unklaren Arbeitsvertrag geschlossen. Eigentlich sollte sie 40 Std./Woche arbeiten, tatsächlich war aber die Zeit von 06:00 bis 17:00 Uhr abzügl. ½ Std. Pause festgelegt. Sie klagte jetzt Überstunden von € 24.000 brutto ein. Das BAG pochte auf Einhaltung der 48 Std.-Grenze.
Wer Kollegen schlägt, der fliegt raus
BAG bestätigt Rauswurf durch Betriebsrat
Nicht nur Arbeitgeber können eine Kündigung veranlassen, auch der Betriebsrat darf diese bei wiederholt gesetzeswidrigem Verhalten einfordern. Eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts ist für den Arbeitgeber bindend, eine ordentliche Kündigung rechtmäßig, urteilte am 28.03.2017, das Bundesarbeitsgericht (BAG)
Keine Überstunden für Freigestellte – Fehlurteil BAG
Fehlurteil des BAG
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts können freigestellte BR-Mitglieder keine zuschlagspflichtigen Überstunden leisten. Vielmehr sei Grundlage des „Ehrenamtes“, Arbeitszeiten auch außerhalb der persönlichen Arbeitszeit zu leisten. Selbst eine bestehende Betriebsvereinbarung ändert daran nichts.
Umkleidezeiten – Schätzung zulässig
… bis zu 27 Minuten am Tag möglich
„Zur Arbeit gehören auch das Umkleiden und Zurücklegen der hiermit verbundenen innerbetrieblichen Wege, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt, die im Betrieb an- und abgelegt werden muss, und er das Umkleiden nicht am Arbeitsplatz ermöglicht, sondern dafür eine vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidestelle einrichtet,“ so das BAG in einer jüngsten Entscheidung. Fraglich ist, ob eine Schätzung dieser Zeiten erfolgen kann.
Informationsrecht zur Beschäftigung Schwerbehinderter
In einem Betrieb hat der örtliche Betriebsrat Anspruch auf Übermittlung einer Kopie des Verzeichnisses, welche Schwerbehinderten und Gleichgestellte beschäftigt werden.
(Weitere) Freistellung für Konzernbetriebsrat
… auch über die Staffel des § 38 BetrVG hinaus
Wie das LAG Berlin jetzt entschieden hat, kann die Notwendigkeit zur Freistellung für die Arbeit im Konzernbetriebsrat bestehen. In diesem Fall ist der örtliche Betriebsrat berechtigt, weitere Freistellungen ggf. auch über die Mindeststaffel des § 38 BetrVG zu beschließen. (LAG Berlin-Brandenburg v. 02.12.2016 – 9 TaBV 577/16)
Eine AU-Bescheinigung ist eine AU-Bescheinigung
Zweifel des Arbeitgebers zurückgewiesen
Ist ein Beschäftigter verpflichtet, sich bei einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag, „jederzeit auf Verlangen der Arbeitgeberin ärztlich untersuchen zu lassen“? Das LAG Schleswig-Holstein lehnte dies bei einem Streit über eine Arbeitsunfähigkeit ausdrücklich ab.
Mitbestimmung beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers
2017 Ausgabe 1 / Monat Februar
„Facebook“ als technische Kontrolleinrichtung
Wenn der Arbeitgeber auf seinen Besucherseiten die Veröffentlichung von Besucher-Beiträgen (Postings) ermöglicht, die sich auf das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten beziehen, ist diese Funktion mitbestimmungspflichtig. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der Sitzung v. 13.12.2016 ausdrücklich festgestellt.
Betriebsratsarbeit ist Arbeitszeit
2017 Ausgabe 1 / Monat Februar
Anspruch auf 11stündige Ruhezeit
Ein immer wieder kehrender Streit dreht sich um die Frage, ob Betriebsratsarbeit als Arbeitszeit zu werten ist und hierfür die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes greifen. Das BAG erkennt jetzt den Anspruch auf 11-stündige Ruhezeit vor der BR-Sitzung ausdrücklich an.
Betriebsratsschulung – nur „teilweise“ Teilnahme nicht möglich
2017 Ausgabe 1 / Monat Februar
BAG sieht Erforderlichkeit als Ganzes
Offensichtlich mehren sich die Streitfälle zur Erforderlichkeit von Betriebsratsschulungen. Der neueste Einwand: Nur Teile der Veranstaltung waren erforderlich, nicht das ganze Seminar. Dem hat das BAG jetzt widersprochen, wenn keine teilweise Teilnahme angeboten wird.
Die „Männlichkeit“ einer Betriebsvereinbarung
2017 Ausgabe 1 / Monat Februar
statt „Binnen-I“ und „../innen“
(entnommen einer Muster-Vereinbarung Bund-Verlag)
„Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Sprachform bei der Formulierung dieser Betriebsvereinbarung gewählt. Betriebsrat und Firma versichern, dass sie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Personen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt behandeln werden.“
Kopftuchverbot nicht immer zulässig
2017 Ausgabe 1 / Monat Februar
Verfassungsgericht entscheidet über Abmahnung
Verbietet eine kommunale Kindertagesstätte einer muslimischen Erzieherin, ein Kopftuch zu tragen, verstößt die Kita damit gegen das Grundgesetz. Denn diese arbeitsrechtliche Sanktionierung verletzt die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Erzieherin – so das Bundesverfassungsgericht.