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Aktuelle Informationen

Keine Digital-Sitzung für den Wahlvorstand

Der Wahlvorstand für die BR-Wahl darf seine Sitzungen nicht per Video- oder Telefonkonferenz durchführen. Eine analoge Anwendung der Betriebsrats-Regelungen ist jedenfalls nicht zulässig. Nur Vorbereitungssitzungen können digital durchgeführt werden.

Präsenzpflicht für Wahlvorstand

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18.6.2021 in Kraft getreten ist, hat für den Betriebsrat unter engen Voraussetzungen Sitzungen und Beschlussfassungen per Video- oder Telefonkonferenz zugelassen. Voraussetzung ist, dass eine Geschäftsordnung die Rahmenbedingungen präzise regelt und der Vorrang der Präsenzsitzungen gewahrt bleibt. Das Gesetz enthält aber keinerlei Regelung zu den Sitzungen des Wahlvorstands. Man muss davon ausgehen, dass der Gesetzgeber dies bewusst so entschieden hat. Daher erscheint eine analoge Anwendung der Regelung des § 30 Abs. 2 BetrVG auf die Sitzungen des Wahlvorstandes nicht möglich.
Für das dreiköpfige Team sollten Präsenzsitzungen allerdings kein Problem sein. Bei einer solchen Größe wird es – auch in Pandemie-Zeiten – überwiegend leicht möglich sein, die Sitzungen des Wahlvorstandes unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen als Präsenzsitzungen durchzuführen. Es empfiehlt sich, Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand vorzusehen, um dessen Handlungsfähigkeit sicherzustellen (z. B. bei einer Quarantäneverpflichtung einzelner Mitglieder des Wahlvorstands)
(Quelle: Berg/Heilmann: Betriebsratswahl 2022 – Handlungsanleitung, Rn. 482/483).


Neues Wahlalter bei Betriebsratwahlen

Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde das Wahlalter für Betriebsratswahlen auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt. Das hat weitreichende Folgen. In vielen Betrieben könnte sich die Betriebsratsgröße ändern. Und selbst für einige Beteiligungsrechte spielt die Wahlberechtigung eine Rolle.

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Betriebsratsmitglieder in Kurzarbeit – Stundengutschrift und Freizeitausgleich

Welche Regeln gelten für BR-Mitglieder in Kurzarbeit, wenn Betriebsratsarbeit anfällt? Der Gesetzgeber geht bei der Betriebsratstätigkeit von einem Ehrenamt aus, dass unentgeltlich zu führen ist (§ 37 Abs. 1 BetrVG). Der Arbeitgeber hat aber Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist (§ 37 Abs. 2 BetrVG).

Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit während der Kurzarbeit

Gerade in Zeiten der Kurzarbeit steigen zugleich die Anforderungen an den Betriebsrat. Häufig werden hier zusätzliche Aufgaben auf die Betriebsratsmitglieder zukommen, selbst wenn sich diese persönlich gerade in Kurzarbeit befinden.

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Betriebsratssitzungen per Video oder Telefon

Um Beschlüsse des Betriebsrates per Video- oder Telefonkonferenz zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber eine (vorübergehende) Regelung mit § 129 BetrVG geschaffen (die Zustimmung im Bundesrat steht für den 15. Mai 2020 an).  Die Regelungen im Einzelnen:

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Einigungsstelle zuständig für Reisezeit

Wie sich die neue Rechtsprechung des BAG zur Anrechnung von Reisezeiten umsetzt, wird aktuell in vielen Betrieben lebhaft diskutiert und verhandelt. Können Betriebsräte die Umsetzung mit Hilfe einer Einigungsstelle befördern? Dazu gibt es die interessante Entscheidung des LAG Düsseldorf bereits aus dem Jahr 2017.

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Aufhebungsvertrag anfechten?

Immer wieder kommt es vor, dass uns Mandanten berichten, einen Aufhebungsvertrag geschlossen zu haben – natürlich „unter Druck“ und immer mit der Androhung des Arbeitgebers, z.B. sonst die Staatsanwaltschaft einzuschalten oder Ähnliches.
Kann ein Aufhebungsvertrag eigentlich mit Erfolg angefochten werden? Die klare Antwort: meist nicht.

Zwar sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 123 Abs. 1) ein Recht auf Anfechtung vor. Dies aber nur, wenn man sich über den Gegenstand

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Dienstwagen mitbestimmungspflichtig

Häufig werden wir von Betriebsräten gefragt, ob bei der Stellung von Dienstwagen eigentlich ein Mitbestimmungsrecht besteht. Die Antwort lautet ja, aber.  In einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 07. Feb. 2014 (Az. 13 TaBV 86/13) wurde die Mitbestimmungspflicht  bestätigt, wenn eine Privatnutzung eingeräumt wird. Allerdings hat das BAG bislang noch nicht entschieden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Dienstwagenregelungen mitbestimmungspflichtig sind. Die Entscheidung aus Hamm enthält eine einfache Begründung:

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Kündigung und Kündigungsfristen

Eine Kündigung im September erfolgt, weil Arbeitgeber die Kündigungsfristen zum Quartal oder zum nächsten oder übernächsten Monatsende nutzen wollen. Immer wieder bekommen wir die Frage gestellt, ob auch die richtige Kündigungsfrist angewandt wurde. Alte Verträge enthalten oft noch die Regelung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartal. Diese Frist gilt auch, sofern nicht durch längere Zugehörigkeit inzwischen die gesetzliche Kündigungsfrist länger ist.

Die Beschäftigungszeit ist bei der Kündigung ein entscheidender Faktor

Ein Beispiel: Wer bereits mehr als 5 Jahre beschäftigt ist, dem kann durch den Arbeitgeber nur mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die “6 Wochen zum Quartal” würden also, wenn sie noch im Vertrag vereinbart sind, dazu führen, dass bei einer Kündigung z.B. im September nur zum 31.12. des Jahres und nicht etwa zu Ende November gekündigt werden kann.

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Abwicklungsvertrag ohne Gegenleistung unwirksam

Wird nach einer ausgesprochenen Kündigung ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen, muss dieser eine angemessene Gegenleistung enthalten, also in der Regel eine Abfindungszahlung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Fall entschieden, bei dem nach längerer Krankheit des Beschäftigten ein Abwicklungsvertrag (mit Klagverzicht) vereinbart wurde, der als ‚Gegenleistung‘ des Arbeitgebers nur ein Endzeugnis mit guter Leistungs- und Führungsbewertung vorsah.

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Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag

Mit seinem Urteil vom 18.12.2003 stellte das Bundessozialgericht (BSG) die Rechtspraxis der Abwicklungsverträge vor völlig neue Herausforderungen. Das BSG hat entschieden, dass der Arbeitnehmer nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber auch dann an der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses beteiligt ist, wenn die Folgen der Kündigung – insbesondere Abfindung – durch einen Abwicklungsvertrag geregelt werden.

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Kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen

Ein am Arbeitsplatz geschlossener Aufhebungsvertrag kann nicht nach § 312 BGB (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) widerrufen werden. Zwar fallen grundsätzlich auch am Arbeitsplatz geschlossene Verbraucherverträge unter diese Norm, dies gilt jedoch nicht bei solchen Verträgen, die typischerweise am Arbeitsplatz vertraglich geregelt werden.

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Kosten bei Kündigungschutzklagen

Egal,. ob Sie rechtschutzversichert sind oder nicht, übernehmen wir Ihren Fall. Mit den Rechtschutzversicherern klären wir auch die Kostenübernahme. Häufig ’sperren‘ sich die Versicherungen, Kostendeckung z.B. bei einem Aufhebungsangebot des Arbeitgebers zu übernehmen. Wir verfügen hier über ausreichend Fachwissen und Erfahrung, diese Kostenübernahme durchzusetzen. Ein solcher Anspruch besteht, wie durch den Bundesgerichtshof in mehreren Fällen festgestellt wurde.
Sollten Sie nicht rechtschutzversichert sein, klären wir mit Ihnen, ob sich die Einschaltung eines Anwalts bzw. eine Kündigungsschutzklage wirklich lohnt. Natürlich muss ein positives Ergebnis (in der Regel eine Abfindung) die entstehenden Anwaltskosten übersteigen. Scheuen Sie sich aber nicht, erst einmal unseren anwaltlichen Rat einzuholen. Die geringe Beratungsgebühr dafür wird sich immer lohnen.

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Zulässigkeit von Kettenbefristungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 26.01.2012 (Az. C-586/10) entschieden, dass ständig aufeinanderfolgende Befristungen nicht unzulässig sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Befristungen alle einen sachlichen Grund aufweisen können.

Generell dürfen nach deutschem Recht Arbeitsverträge grundsätzlich nur befristet werden, wenn die Befristung entweder nicht länger als zwei Jahre dauert, oder wenn die Befristung auf einem sachlichen Grund basiert. Ein solcher kann zum Beispiel die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers sein.

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Private Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit

Immer wieder werden wir von Mandanten mit höherem Einkommen gefragt, ob denn bei einer Arbeitslosigkeit die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Die Antwort hierauf lautet: Leider nein. Seit einer Gesetzesänderung besteht diese Möglichkeit ab 2009 nicht mehr.

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Steuerersparnis bei Auszahlung einer Abfindung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass der Zeitpunkt der Auszahlung einer Abfindung steuerwirksam in ein Jahr verlegt werden kann, in dem die Steuerlasten wesentlich geringer sind.

Lange Zeit wurde davon ausgegangen, dass der ordnungsgemäße Zeitpunkt für die Auszahlung einer Abfindung der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses ist. Wird zum Beispiel ein Arbeitnehmer zu Ende November des Jahres entlassen oder unterschreibt er einen entsprechenden Aufhebungsvertrag mit einem entsprechenden Beendigungszeitpunkt, wird bei der steuerlichen Veranlagung nicht nur die erzielte Abfindung selbst, sondern das auch noch in diesem Jahr erzielte Einkommen berücksichtigt.

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Mitarbeiterbefragung durch Betriebsrat zulässig

Kaum bekannt, aber schon 1977 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) positv zur Durchführung von Mitarbeitbefragungen durch den Betriebsrat ausgesprochen (1 ABR 82/74; DB 1977, 914-915). Dort hatte eine Jugendvertretung (JAV) eine Meinungsumfrage unter den Auszubildenden durchgeführt, ob man den selben Ausbildungsbetrieb noch einmal wählen würde. Das BAG dazu: “Gegen die Durchführung der geplanten Fragebogenaktion bestehen dem Grunde nach keine rechtlichen Bedenken. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift über die Zulässigkeit derartiger Maßnahmen.

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Leiharbeitnehmer zählen mit für die BR-Wahl

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Nachdem jahrelang ein Streit herrschte, ob Leiharbeitnehmer bei der BR-Wahl im Entleiherbetrieb mitzuzählen sind, hat nun der Gesetzgeber Klarheit geschaffen. Mit der Neufassung des AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ab 01.04.2017 wurde in § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG ausdrücklich aufgenommen, dass Leiharbeitnehmer bei allen Wahlverfahren mitzählen.

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Führungsaufgaben in der Matrixstruktur – Beteiligung des Betriebsrates

In vielen Betrieben sind mittlerweile Matrixstrukturen eingesetzt. Dies führt häufig dazu, dass Mitarbeiter neue Vorgesetzte erhalten, die nicht im gleichen Unternehmen tätig sind, sondern nur Führungsaufgaben wahrnehmen. Mitunter sind die Führungskräfte sogar nicht in Deutschland stationiert und übernehmen die Führungsaufgaben nur virtuell. Für den Betriebsrat stellt sich die Frage, ob er beteiligt werden muss.

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