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Schlagwort-Archiv: Aufhebungsvertrag

Zahlung in die Rentenkasse – Ausgleich Minderungen

Wer frühzeitig in Altersrente gehen will, muss mit Abschlägen rechnen. Diese betragen bekanntlich 0,3% für jeden Monat. Durch Einmalzahlung können diese Abschläge vermieden werden (§ 187a SGB VI). Es kommt nicht einmal darauf an, die Rente tatsächlich in Anspruch zu nehmen oder die Zahlung nur für die spätere höhere Rente zu verwenden. Voraussetzung ist zunächst eine Auskunft

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Abfindungen in die Rentenkasse einzahlen?

Rentenminderungen treten ein, wenn die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Der Abschlag beträgt 0,3% pro Monat. Solche Kürzungen können durch Zahlungen in die Rentenkasse ausgeglichen werden (§ 187a SGB VI). Dies lässt sich sogar steuerlich günstiger gestalten, als die volle Abfindungszahlung versteuern zu müssen.

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Abfindung für Betriebsratsmitglieder

Ob (erhöhte) Abfindungen für Betriebsratsmitglieder unzulässig sein können, beschäftigt nicht nur die Arbeitsgerichte. Teilweise erfolgt die Auseinandersetzung auch vor den Strafgerichten wegen unzulässiger Begünstigung (§ 119 BetrVG). Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt

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Aufhebungsvertrag anfechten?

Immer wieder kommt es vor, dass uns Mandanten berichten, einen Aufhebungsvertrag geschlossen zu haben – natürlich „unter Druck“ und immer mit der Androhung des Arbeitgebers, z.B. sonst die Staatsanwaltschaft einzuschalten oder Ähnliches.
Kann ein Aufhebungsvertrag eigentlich mit Erfolg angefochten werden? Die klare Antwort: meist nicht.

Zwar sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 123 Abs. 1) ein Recht auf Anfechtung vor. Dies aber nur, wenn man sich über den Gegenstand

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Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag

Mit seinem Urteil vom 18.12.2003 stellte das Bundessozialgericht (BSG) die Rechtspraxis der Abwicklungsverträge vor völlig neue Herausforderungen. Das BSG hat entschieden, dass der Arbeitnehmer nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber auch dann an der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses beteiligt ist, wenn die Folgen der Kündigung – insbesondere Abfindung – durch einen Abwicklungsvertrag geregelt werden.

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Kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen

Ein am Arbeitsplatz geschlossener Aufhebungsvertrag kann nicht nach § 312 BGB (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) widerrufen werden. Zwar fallen grundsätzlich auch am Arbeitsplatz geschlossene Verbraucherverträge unter diese Norm, dies gilt jedoch nicht bei solchen Verträgen, die typischerweise am Arbeitsplatz vertraglich geregelt werden.

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