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Schlagwort-Archiv: Fachanwalt

Änderung Versorgungswerk

Können Versorgungsregelungen für die Zukunft abgeändert werden? Mit dieser Frage wird immer wieder die Rechtsprechung konfrontiert. Der jüngste Fall einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt die Problematik auf. Der Arbeitgeber, ein Konzern, wollte das System der betrieblichen Altersversorgung vereinheitlichen. Dabei traf es auch einen Kläger, für den sich künftige Zuwächse verschlechtern würden.

Sachlich-proportionale Gründe

Das BAG hatte

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Anwaltskosten Betriebsrat – nachträgliche Beschlussfassung möglich

Hat der Betriebsrat für ein Beschlussverfahren einen Anwalt/eine Anwältin beauftragt, kann die ordnungsgemäße Beschlussfassung auch nachträglich erfolgen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung klargestellt: „Der Betriebsrat kann mit seinem in der späteren Betriebsratssitzung gefassten Beschluss die auf der Grundlage des zuvor verfahrensfehlerhaften Beschlusses schwebend unwirksame Beauftragung des Rechtsanwalts genehmigen. Der nachträglichen Genehmigung stehen weder verfahrens- noch betriebsverfassungsrechtliche Gesichtspunkte entgegen.“ (BAG v. 25. September 2024 – 7 ABR 37/23).

In dem Verfahren hatte der Arbeitgeber die ordnungsgemäße Beauftragung eines Anwalts gerügt. Der BR hatte den – bis dahin schwebend unwirksamen – Beschluss erst nachträglich ordnungsgemäß gefasst. Im ersten Beschluss war ein falsches Ersatzmitglied geladen worden.

Ordnungsgemäße Beschlussfassung erforderlich

Grundsätzlich gilt: „Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Das umfasst Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat zur Durchsetzung oder Ausübung eines von ihm in Anspruch genommenen Mitbestimmungsrechts für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 8. März 2023 – 7 ABR 10/22 – Rn. 16; 14. Dezember 2016 – 7 ABR 8/15 – Rn. 11). Der Arbeitgeber hat aber grundsätzlich nur diejenigen Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit zu tragen, die auf eine Beauftragung aufgrund eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses zurückgehen. Der Betriebsrat muss sich als Gremium mit dem entsprechenden Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben, wobei ihm bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ein Beurteilungsspielraum zusteht (BAG 25. Oktober 2023 – 7 AZR 338/22 – Rn. 15).“

Rückwirkende Genehmigung möglich

Im jetzt entschiedenen Fall stellte das BAG fest: „Der  rückwirkenden Billigung des verfahrensfehlerhaften und deshalb unwirksamen Beschlusses vom 23. November 2020 zu der anwaltlichen Beauftragung begegnen keine Bedenken.“ Begründet wurde dies u.a. damit, dass der Anwaltsauftrag bis zur endgültigen (Zahlungs-)Abwicklung noch nicht abgeschlossen sei.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen
Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partner, Hamburg


Neuer Einsatzort 500 km entfernt – Unwirksamkeit der Versetzung

Der Sachverhalt:

Der 55-jährige alleinstehende Kläger arbeitet seit 2017 bei der Beklagten im Planungs- und Projektmanagement, insbesondere im Automotive-Bereich am Standort L. Den Job erledigte er während der vergangenen drei Jahre zu 80 % aus dem Homeoffice. Laut Arbeitsvertrag bezog sich sein Einsatzort auf die gesamte Unternehmensgruppe und richtete sich nach den laufenden Projekten der Unternehmensgruppe. Nach Schließung des Standortes L. versetzte die Beklagte den Kläger

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Änderung der Fünftel-Regelung bei Abfindungen

Ab dem Jahr 2025 wird bei Abfindungen, die der Arbeitgeber zahlt, nicht mehr automatisch die sog. Fünftel-Regelung angewandt. Hintergrund: das Verfahren war offensichtlich für einige Arbeitgeber zu schwierig und ungenau.

Die Folge: Arbeitnehmer müssen selbst aktiv werden

Die Folge ist, dass jetzt Abfindungen mit dem normalen Steuersatz versteuert werden, der natürlich in Verbindung mit dem Normaleinkommen sehr hoch sein wird. Erst durch die Steuererklärung

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Körperreinigungszeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit

In dem vorliegenden Fall ging es um einen Containermechaniker, der im Betrieb die vom Unternehmen gestellte Arbeitskleidung trägt. Nach der Arbeit kehrt er in den Umkleideraum zurück, um sich zu waschen und zu duschen. Die verschmutzte Kleidung lässt er auf Anweisung der Firma im Betrieb reinigen. Nach jedem Umziehen erfasst er am Zeiterfassungsterminal die Zeiten für Schichtbeginn und -ende. Mit seiner Klage fordert er die Vergütung der Umkleidezeiten, der Körperreinigungszeiten und der innerbetrieblichen Wegezeiten, die nicht in der regulären Arbeitszeit enthalten sind.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab dem Kläger Recht. Es stellte fest: „Zur Arbeitsleistung gehört nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern auch jede andere vom Arbeitgeber geforderte Maßnahme, die unmittelbar mit der Arbeit verbunden ist.“
Auch die innerbetrieblichen Wegezeiten, wie der Weg vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz und zurück, zählen zur Arbeitszeit, insbesondere wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz keine Möglichkeit hat, sich umzuziehen.
Das BAG betonte jedoch, dass die Frage, welche Art der Körperreinigung notwendig ist, nicht subjektiv, sondern objektiv beurteilt werden muss. Daher sind Einzelfallentscheidungen in diesem Zusammenhang zu erwarten.
(BAG v. 23.04.2024 – 7 Sa 275/22)


Drohung durch Arbeitgeber verboten

wenn Streit um Sitzung
Im vorliegenden Fall wollte der Betriebsrat einer landwirtschaftlichen Firma einen Gewerkschaftsvertreter und eine Anwältin zu einer Sitzung einladen, doch beide waren für den regulären Termin verhindert. Der Betriebsratsvorsitzende setzte daraufhin eine außerordentliche Sitzung an. Dies missfiel dem Personalleiter, der den Betriebsratsmitgliedern keine Freistellungen gewährte und mit Abmahnungen sowie Gehaltskürzungen drohte, falls sie an der Sitzung teilnähmen. Zudem verweigerte er der Anwältin und dem Gewerkschaftssekretär den Zugang zum Betrieb.

Der Betriebsrat beantragte daraufhin vor Gericht, dass der Arbeitgeber jegliche Behinderung der Betriebsratsarbeit unterlassen solle. Das Gericht gab dem Antrag statt und entschied, dass der Arbeitgeber oder seine Vertreter die Arbeit des Betriebsrats nicht durch Drohungen mit Abmahnungen oder Gehaltskürzungen im Vorfeld einer Sitzung beeinträchtigen dürfen.

Das Gericht betonte, dass das Recht der Betriebsratsmitglieder, an Betriebsratssitzungen teilzunehmen, unangreifbar ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Sitzung rechtlich bedenklich oder nicht „erforderlich“ ist. Der Arbeitgeber muss vielmehr den Rechtsweg beschreiten, wenn er eine Sitzung für unzulässig hält. Sollte der Arbeitgeber der Meinung sein, dass eine Sitzung gegen geltendes Recht verstößt, kann er eine gerichtliche Prüfung, möglicherweise sogar eine einstweilige Verfügung, anstreben, um die Sitzung zu verschieben oder aufzuheben.

(LAG Düsseldorf v. 30.08.2023 – 12 TaBV 18/23)


Keine Diskriminierung von Teilzeit

In einem bedeutenden Urteil hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden: Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Überstundenzuschläge ab der ersten Überstunde. In dem Fall ging es um eine Pflegekraft mit 40% Teilzeit, die gemäß Tarifvertrag Zuschläge zu Überstunden erst dann erhalten sollte, wenn die Arbeitszeit von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern überschritten würde.

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Reinhard Gaidies, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

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Reinhard Gaidies ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Seit 1979 ist er als Gründungspartner der Kanzlei ausschließlich mit Mandaten im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts befasst.

Prädikatsexamen
Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er in Hamburg und schloss die Ausbildung 1978 mit Prädikat ab. Nach Abschluss der Ausbildung war er zunächst beschäftigt in der Hauptverwaltung der Gewerkschaft ÖTV – jetzt verdi -, dort als Referent in Arbeitsrechtsseminaren tätig und betraut mit einer wissenschaftlichen Untersuchung über die Bedeutung des Arbeitsrechts in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit.

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Recht auf Nicht-Erreichbarkeit

Ob es für Arbeitnehmer ein Recht auf Nicht-Erreichbareit gibt, ist in der Rechtsprechung umstritten. In einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel musste sich ein Rettungssanitäter dafür rechtfertigen, einen (kurzfristig angesetzten) Einsatz am Folgetag nicht angetreten zu haben. Das Gericht meinte, es gäbe keinen Grund, nach Feierabend auch noch eMails oder SMS lesen zu müssen. (wir berichteten).

Persönlichkeitsrecht wahren

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Gleicher Versicherungsschutz im Homeoffice wie im Betrieb

…auch auf einer Parkbank oder im Intercity

Die gesetzliche Regelung zum Homeoffice-Unfallschutz:

Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt des Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII.

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Vergütung von Betriebsrats-Mitgliedern

Neues Gesetz regelt Vorrang von Vergleichsgruppen

Für die Bildung von Vergleichsgruppen ist auf den Zeitpunkt der ersten Amtsübernahme des BR-Mitglieds abzustellen. Die Regelung des § 37 Absatz 4 Satz 1 und 2 enthält ein entgeltbezogenes Benachteiligungsverbot

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SE-Gründung und Mitbestimmung

Aktuell häufen sich die Fälle der Umwandlung einer AG oder GmbH in eine europäische Aktiengesellschaft, eine SE. Das Motiv der Unternehmen ist meist, sich kurz vor Erreichen der Schwelle zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat der Pflicht zu entziehen, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat (AR) zuzulassen. Über 500 Beschäftigte führen zur Drittelparität im AR.

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Darf der BR nach Schwangerschaften fragen?

Ja, aber nur mit Datenschutzkonzept

Die Besonderheit besteht natürlich darin, dass sich das Auskunftsverlangen auf besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht. Das BAG bejahte im Ergebnis den Informationsanspruch des Betriebsrats – allerdings erst, nachdem es die datenschutzrechtlichen Pflichten des Betriebsrats

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Künstliche Intelligenz im Betrieb

Betriebsräte sehen sich zunehmend mit der Einführung von Künstlicher Intelligenz im Betrieb konfrontiert. Bereits die Nutzung von ChatGPT oder Microsoft Azure löst Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 Nr. 6 BetrVG aus. Personenbezogene Daten werden zwangsläufig erfasst, wenn Beschäftigte

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Betriebsratsvergütung – Anhörung im Bundestag

Am 22. April 2024 erfolgte im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales die Anhörung zur Änderung des BetrVG hinsichtlich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Der Gesetzentwurf sieht einen fiktiven Beförderungsanspruch ab Übernahme des Amtes vor. Hierfür sind Vergleichsgruppen von Beschäftigten aufzustellen, die eine sog. „betriebsübliche berufliche Entwicklung“ genommen haben.

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Zahlung in die Rentenkasse – Ausgleich Minderungen

Wer frühzeitig in Altersrente gehen will, muss mit Abschlägen rechnen. Diese betragen bekanntlich 0,3% für jeden Monat. Durch Einmalzahlung können diese Abschläge vermieden werden (§ 187a SGB VI). Es kommt nicht einmal darauf an, die Rente tatsächlich in Anspruch zu nehmen oder die Zahlung nur für die spätere höhere Rente zu verwenden. Voraussetzung ist zunächst eine Auskunft

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Digitales Leserecht für den Betriebsrat

Sind in Bewerbungsprozessen die Unterlagen digital vorhanden, kann der Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 99 BetrVG auf ein digitales Leserecht verwiesen werden. Im konkreten vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ging es um

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Bonuszahlungen – und die Eigenkündigung

Stichtagsregelungen unwirksam
In dem Fall haben die Betriebsparteien den Anspruch auf den Bonus davon abhängig gemacht, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Ende des Fiskaljahres (31.05.) fortbesteht. Natürlich dient eine solche Regelung dazu, den Arbeitnehmer davon abzuhalten, seinen Arbeitsplatz aufzugeben und zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln. Zwar besteht hierzu

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Schulungsanspruch für Betriebsräte – Webinar statt Präsenzschulung?

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.
Bei der Arbeitgeberin – einer Fluggesellschaft – ist durch

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Welche äußere Form muss ein Arbeitszeugnis wahren?

Beim Erstellen eines Arbeitszeugnis sind die Gebote der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit zu beachten. Aber auch seiner äußere Form nach muss ein Zeugnis den Anforderungen entsprechen, wie sie im Geschäftsleben an ein Arbeitszeugnis gestellt und vom Leser als selbstverständlich erwartet werden. (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 2.11.2023, 5 Sa 35/23).

Eine Arbeitnehmerin und die Arbeitgeber streiten über die Anforderung an die äußere Form eines Zeugnisses. Nach Beendigung

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