Frische BRise - Podcasts zum Thema Arbeitsrecht
Neue Entgelttransparenz Richtlinie
Der Rat hat am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Lohntransparenz angenommen. Durch die EU-Richtlinie sollen die Lohndiskriminierung bekämpft und das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU abgebaut werden.
Veröffentlichung notwendig
Gemäß den neuen Vorschriften müssen EU-Unternehmen Informationen über dievon ihnen gezahlten Löhne veröffentlichen und Maßnahmen ergreifen, wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle bei ihnen 5 % übersteigt. Dies gilt für Unternehmen über 250 Beschäftigte. Der Bericht muss alle drei Jahre erfolgen.
Entschädigung und Geldbußen
Die Richtlinie enthält auch Bestimmungen über die Entschädigung von Opfern von Lohndiskriminierung und Sanktionen, einschließlich Geldbußen gegen Arbeitgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen.
Wir werden demnächst über Einzelheiten berichten.
Recht auf Nicht-Erreichbarkeit
Ob es für Arbeitnehmer ein Recht auf Nicht-Erreichbareit gibt, ist in der Rechtsprechung umstritten. In einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel musste sich ein Rettungssanitäter dafür rechtfertigen, einen (kurzfristig angesetzten) Einsatz am Folgetag nicht angetreten zu haben. Das Gericht meinte, es gäbe keinen Grund, nach Feierabend auch noch eMails oder SMS lesen zu müssen. (wir berichteten).
Persönlichkeitsrecht wahren
Dürfen Arbeitgeber politisch sein?
In jüngerer Zeit haben Unternehmer rechte Strömungen in Deutschland kritisch beobachtet, kommentiert und dabei deutlich anklingen lassen, wo sie politisch stehen.
Der Unternehmer Reinhold Würth ist sogar noch einen Schritt weitergegangen und hat sich in einem Schreiben an alle Mitarbeiter der Würth-Gruppe offen gegen die AfD positioniert und gleichzeitig davor gewarnt, bei den kommenden Wahlen aus Unmut über die Ampelregierung die AfD zu wählen.
Gleicher Versicherungsschutz im Homeoffice wie im Betrieb
…auch auf einer Parkbank oder im Intercity
Die gesetzliche Regelung zum Homeoffice-Unfallschutz:
Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt des Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII.
Cannabis, ein Fall für eine Betriebsvereinbarung
Betriebliche Ordnung berührt
Mitbestimmung bei der Arbeitsordnung
Mit der Legalisierung von Cannabis stellt sich die Frage nach dem Umgang mit dem Konsum am Arbeitsplatz. Der Betriebsrat verfügt nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG über ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Betriebsordnungen, die auch Regelungen zum Konsum von
Vergütung von Betriebsrats-Mitgliedern
Neues Gesetz regelt Vorrang von Vergleichsgruppen
Für die Bildung von Vergleichsgruppen ist auf den Zeitpunkt der ersten Amtsübernahme des BR-Mitglieds abzustellen. Die Regelung des § 37 Absatz 4 Satz 1 und 2 enthält ein entgeltbezogenes Benachteiligungsverbot
SE-Gründung und Mitbestimmung
Aktuell häufen sich die Fälle der Umwandlung einer AG oder GmbH in eine europäische Aktiengesellschaft, eine SE. Das Motiv der Unternehmen ist meist, sich kurz vor Erreichen der Schwelle zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat der Pflicht zu entziehen, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat (AR) zuzulassen. Über 500 Beschäftigte führen zur Drittelparität im AR.
Wahlanfechtung der Betriebsratswahl wegen fehlender Übersetzung der Unterlagen
Bei einer angefochtenen Betriebsratswahl besaßen etwa 15 % der wahlberechtigten Arbeitnehmer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Anlage zum Wahlausschreiben enthielt in 14 verschiedenen Sprachen den Hinweis: „Wenn sich Fragen zu diesem Vorgang ergeben, wenden Sie sich umgehend an die unten aufgeführten Ansprechpartner“. Es erfolgte keinerlei weitere fremdsprachliche Information zur Wahl.
Arbeitgeber in Internet bewerten
Unsachliche Posts sind kritisch
In dem Fall war ein Arbeitgeber im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegenüber einer Bewertungsplattform erfolgreich. „Moniert ein Unternehmen konkrete Punkte am Eintrag, muss das Bewertungsportal nachforschen.„ Das Portal müsse prüfen, so das Gericht, ob die bewertende Person Arbeitnehmer oder Bewerber bei dem Unternehmen gewesen ist. Im Zweifel muss das Bewertungsportal dem Arbeitgeber die Namen der Ersteller der Bewertungen mitteilen. „Nur so kann dieser prüfen, ob diese aktuell oder vormals dort Mitarbeiter sind oder waren.“
Auch der Umstand, dass Verfasser negativer Bewertungen fürchten müssen, nach ihrer Kenntlichmachung Repressalien des Arbeitgebers ausgesetzt zu sein, rechtfertigt laut Gericht keine andere Sicht. Ein Arbeitgeber, der im Internet öffentliche Kritik hinnehmen muss, müsse die Möglichkeit einer Nachprüfung erhalten, da er sich nur so in der Sache positionieren könne.
Darf der BR nach Schwangerschaften fragen?
Ja, aber nur mit Datenschutzkonzept
Die Besonderheit besteht natürlich darin, dass sich das Auskunftsverlangen auf besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht. Das BAG bejahte im Ergebnis den Informationsanspruch des Betriebsrats – allerdings erst, nachdem es die datenschutzrechtlichen Pflichten des Betriebsrats
ChatGPT vor dem Arbeitsgericht
kein Anspruch auf Einstweilige Verfügung
In dem Fall erlaubte der Arbeitgeber seinen Beschäftigten explizit die Nutzung von ChatGPT im Arbeitsalltag, verbunden mit „Guidelines“ zur Nutzung generativer künstlicher Intelligenz. Dabei führte er die KI-Tools nicht selbst ein, sondern erlaubte den Beschäftigten ChatGPT für die Arbeit über private Accounts oder den Webbrowser auszuprobieren. Der KBR erfuhr davon
Keine Änderung der Home-Office-Regeln ohne Mitbestimmung des Betriebsrats
Keine einseitige Anordnung von Präsenztagen.
Die Betriebsparten hatten im Juli 2016 eine Betriebsvereinbarung über flexible Arbeitszeit abgeschlossen. Diese ermöglichte auf freiwilliger Basis in Abstimmung mit dem Vorgesetzten ein Arbeiten außerhalb der Betriebsräume (Mobiles Arbeiten) Der deutlich überwiegende Teil der Arbeitszeit sollte am regelmäßigen Arbeitsplatz geleistet werden.
Während der Corona-Pandemie hatte die Arbeitgeberin
Digitales Leserecht für den Betriebsrat
Recruiting per Laptop nachvollziehen
Im konkreten vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ging es um die neu geschaffene Stelle eines Prozess- und Projektspezialisten. Dem Betriebsrat wurden die Stellenbeschreibung und die Protokolle der mit dem Bewerber geführten Gespräche ausgehändigt. Ferner wurde ergänzend über die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Einstellung informiert.
Die Bewerbungsunterlagen standen
BAG: Kleinerer Betriebsrat bei zu wenig Kandidaten zulässig
In diesem vom Bundesarbeitsgericht am 24. April 2024 entschiedenen Fall (BAG vom 24. April 2024. 7 ABR 26/23) ging es um eineKlinik mit 170 Beschäftigten, bei der die Staffelung in § 9 BetrVG einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vorsieht. Als im Frühjahr 2022 ein neuer Betriebsrat
Unwirksamer Betriebsratsbeschluss bei fehlender Ladung eines Ersatzmitglieds
Ein Betriebsratsvorsitzender hat nach der Einladung zur Betriebsratssitzung erfahren, dass ein Betriebsratsmitglied verhindert ist. Die Ladung des Ersatzmitgliedes unterblieb, da der Vorsitzende erst am Vormittag der um 14:00 Uhr stattfindenden Sitzung von der Verhinderung des Betriebsratsmitglied wegen Krankheit erfahren hatte. In der Betriebsratssitzung wurde die Kürzung von Akkordlohn per Betriebsvereinbarung vereinbart.
Künstliche Intelligenz im Betrieb
Betriebsräte sehen sich zunehmend mit der Einführung von Künstlicher Intelligenz im Betrieb konfrontiert. Bereits die Nutzung von ChatGPT oder Microsoft Azure löst Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 Nr. 6 BetrVG aus. Personenbezogene Daten werden zwangsläufig erfasst, wenn Beschäftigte
Betriebsratsvergütung – Anhörung im Bundestag
Am 22. April 2024 erfolgte im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales die Anhörung zur Änderung des BetrVG hinsichtlich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Der Gesetzentwurf sieht einen fiktiven Beförderungsanspruch ab Übernahme des Amtes vor. Hierfür sind Vergleichsgruppen von Beschäftigten aufzustellen, die eine sog. „betriebsübliche berufliche Entwicklung“ genommen haben.
Zahlung in die Rentenkasse – Ausgleich Minderungen
Wer frühzeitig in Altersrente gehen will, muss mit Abschlägen rechnen. Diese betragen bekanntlich 0,3% für jeden Monat. Durch Einmalzahlung können diese Abschläge vermieden werden (§ 187a SGB VI). Es kommt nicht einmal darauf an, die Rente tatsächlich in Anspruch zu nehmen oder die Zahlung nur für die spätere höhere Rente zu verwenden. Voraussetzung ist zunächst eine Auskunft
Digitales Leserecht für den Betriebsrat
Sind in Bewerbungsprozessen die Unterlagen digital vorhanden, kann der Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 99 BetrVG auf ein digitales Leserecht verwiesen werden. Im konkreten vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ging es um