Vertretung Arbeitnehmer +++ Fachanwälte für den Betriebsrat +++ elf Fachanwälte für Arbeitsrecht +++ jahrzehntelange Erfahrung +++

Unsere Spezialgebiete

SE-Gründung und Beteiligung

In vielen Wirtschaftsbereichen ist festzustellen, dass eine Umwandlung einer AG oder GmbH in eine europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) vorgenommen wird. Die Motive liegen in aller Regel in der Vermeidung, einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat (nach deutschem Recht) bilden zu müssen. Wichtig zu beachten: Bei einer solchen Umwandlung entsteht gleichfalls das Recht, einen europäischen Betriebsrat zu bilden.
Besonderes Verhandlungsgremium
Zur Umsetzung muss eine sog. „Besonderes Verhandlungsgremium“ gebildet werden (besetzt mit Arbeitnehmern aller beteiligten Staaten), das die umfassenden Grundlagen der Beteiligung vereinbart. Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, hier die Betriebsräte mit der notwendigen rechtlichen und praktischen Unterstützung zu begleiten.

Fachanwalt für den Betriebsrat Wolfgang Steen
Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partner, Hamburg



Office 365 – umfassende Mitbestimmung

Komplexe IT-Anwendungen, wie MS office 365, sind häufig nicht auf Anhieb zu durchschauen. Betriebsräten ist zu raten, sich hier fachkundig beraten zu lassen, gerade weil sich dieses System fortlaufend erneuert. Umfassende Mitbestimmung besteht, weil zwangsläufig eine Fülle von Personaldaten verarbeitet und miteinander kombiniert werden.

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Desk sharing – Beteiligung Betriebsrat

Neue Formen der Arbeitsorganisation, wie z.B. Desk sharing, halten in vielen Betrieben Einzug. Für die Beschäftigten geht es nicht allein darum, sich täglich einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen, sondern um das notwendige Umfeld. Ruhe- und Meetingräume sind als Ergänzung erforderlich, ebenso muss ein Zuteilungssystem gerecht und transparent sein. Auch diese neue Form der Arbeitswelt ist mit dem Betriebsrat abzustimmen – Ordnung und Verhalten sind berührt (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

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Betriebliche Altersversorgung

Die Bearbeitung von Fällen der betrieblichen Altersversorgung ist ein wesentlicher Schwerpunkt bei Gaidies Heggemann & Partner. Angesichts der kontinuierlichen Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gewinnen Betriebsrenten als „Zweite Säule“ der Altersversorgung zunehmend an Bedeutung.

Rechtsanwalt Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat sich bei Gaidies Heggemann & Partner auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Mit seiner Expertise

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Bereits seit 2004 gilt die gesetzliche Neuregelung, die den Arbeitgeber in die Pflicht nimmt, sich frühzeitig um die Wiedereingliederung langzeiterkrankter Arbeitnehmer zu kümmern. Ist jemand länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss durch das BEM geklärt werden, wie eine verträgliche Weiterbeschäftigung erfolgen kann (§ 84 Abs. 2 SGB IX).

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Compliance und „Ethik Richtlinien“

„Compliance“ ist das neue Modewort für die Einhaltung von Regeln und Gesetzen im Unternehmen. Was eigentlich selbstverständlich sein soll, bekommt durch internationale Auflagen und Handelsbestimmungen eine neue Qualität. Auch Betriebsräte (und AR-Mitglieder) müssen sich mit den Regeln vertraut machen.

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Digitale Personalakte

Viele Betriebsräte müssen sich derzeit mit diesem Thema beschäftigen – die Personalakten sollen digital, also elektronisch geführt werden. Was einfach klingt, hat Tücken. Alles wird eingescannt, die gewohnte Papierform wird geschreddert, die Aktendurchsicht (durch wen alles?) geht schneller und intelligente Programme können alle Mitarbeiter durchleuchten. Der Vorteil andererseits:

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Englisch-sprachige Vertragsgestaltung

Bedingt durch die Internationalisierung der Arbeitsbeziehungen sind englischsprachige Arbeitsverträge und Regelungen im Bereich des Betriebsverfassungsrechts keine Seltenheit mehr. Insbesondere in internationalen Konzernen, deren Tochterunternehmen und Niederlassungen haben sich englische Vertragstexte und Unternehmensrichtlinien durchgesetzt.

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Europäische Betriebsräte

Nach einer EU-Richtlinie aus 1994 sind unter bestimmten Voraussetzungen Europäische Betriebsräte zu bilden. Mittlerweile sind drei weitere Richtlinien verabschiedet worden, die weitere Beteiligungsrechte, als Mindestanforderungen vorsehen.

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Insolvenz und Betriebsrat

Für jeden Betriebsrat stellt es eine absolute Ausnahmesituation dar, wenn das Unternehmen von Insolvenz bedroht ist oder die Geschäftsführung bereits einen Insolvenzantrag gestellt hat. Im Insolvenzfall sind in der Regel Arbeitsplätze in Gefahr,  Entlassungen drohen und es gelten zahlreiche Sonderbestimmungen des Insolvenzrechtes, auch für die Lohn- und Gehaltszahlungen.

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Langzeit- und Zeitwertkonten

Nicht zuletzt wegen überbordender Überstundenkonten sowie der inzwischen geregelten sozialrechtlichen Absicherung („Flexi II-Gesetz“) werden in den Unternehmen immer häufiger Langzeit- und Zeitwertkonten eingeführt. Solche Modelle müssen mit einer Betriebsvereinbarung begleitet werden.

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Wirtschaftsausschuss

Im Rahmen unserer Beratung von Betriebsräten spielt natürlich auch die Einbeziehung des Wirtschaftsausschusses eine besondere Rolle. Bekanntlich müssen dem Wirtschaftsausschuss deutlich mehr Informationen gegeben werden, als sie ein Betriebsrat abverlangen kann. Gerade bei Umstrukturierungen, Ausgliederungen etc. dient der Wirtschaftsausschuss also als wesentliche Informationquelle, die Maßnahmen umfassend beurteilen zu können.

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