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NewsLetter BETRIEBSRAT

Verdachtskündigung nur mit ausreichender Anhörungsfrist

2018 Ausgabe 3 / Monat Mai

Nur 2 Tage reichen nicht aus

Wer einem Arbeitnehmer gegenüber eine Verdachtskündigung aussprechen will, kann dies bei hinreichend schwerem Verdacht rechtlich wirksam tun. Der Arbeitgeber muss aber den betroffenen Mitarbeiter vorher zu den Vorwürfen anhören. Dabei ist ihm eine angemessene Zeit für die Beantwortung einzuräumen. Setzt der Arbeitgeber dagegen eine zu kurze Frist und kündigt dem Arbeitnehmer nach deren Ablauf, ohne dass die Stellungnahme des Betroffenen vorliegt, so ist die Kündigung als Verdachtskündigung rechtsunwirksam.

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Was Betriebsräte verdienen

2018 Ausgabe 3 / Monat Mai

Schluss mit der Neiddebatte

Die Vergütung von Betriebsräten führt immer wieder zu Diskussionen. Dabei erfolgt sie keineswegs willkürlich. Für die große Mehrheit der Betriebsräte ist die Sache klar: Sie wenden einen Teil ihrer Arbeitszeit für den – ehrenamtlichen – Job als Arbeitnehmervertreter auf, an ihrer Bezahlung ändert sich durch die Betriebsratsarbeit nichts. Debatten über die korrekte Vergütung der Belegschaftsvertreter entzünden sich regelmäßig am Beispiel der relativ kleinen Gruppe der „Freigestellten“, die mit ihrer kompletten Arbeitszeit im Dienste der Mitbestimmung tätig sind. Ein Juraprofessor klärt auf:

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Kein „Kopfgeld“ für Petzer

2018 Ausgabe 1 / Monat Februar

Offenlegung kritischer Äußerungen sollte belohnt werden

Zwei Gesellschafter der Braunschweiger Brauerei Wolters hatten im Dezember 2017 € 2.000 als Belohnung ausgesetzt, um die Verfasser von anonymen Beschwerden zu ermitteln. Der Betriebsrat hatte die im Kummerkasten vorgefunden Beschwerden, wie im Betrieb üblich, auf einer Betriebsversammlung verlesen. In den Beschwerden wurden einige Mitarbeiter namentlich benannt und scharf angegriffen.

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Führungsfunktionen in der Matrixstruktur

2017 Ausgabe 5 / Monat Oktober

Beteiligung des Betriebsrates

In vielen Betrieben sind mittlerweile Matrixstrukturen eingesetzt. Dies führt häufig dazu, dass Mitarbeiter neue Vorgesetzte erhalten, die nicht im gleichen Unternehmen tätig sind, sondern nur Führungsaufgaben wahrnehmen, teilweise sogar aus dem Ausland heraus. Für den Betriebsrat stellt sich die Frage, ob er beteiligt werden muss.

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Keine uneingeschränkte Überwachung privater E-Mail-Korrespondenz am Arbeitsplatz

2017 Ausgabe 5 / Monat Oktober

Menschenrechts-Gerichtshof (EGMR) hat entschieden

Unternehmen dürfen die Internetkommunikation ihrer Beschäftigten überwachen, sofern die Überwachung verhältnismäßig ist und der Beschäftigte vorab über die Möglichkeit, die Art und das Ausmaß von Kontrollen informiert wurde. Der EGMR sieht eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz (Art. 8 EMRK) durch die rumänischen Gerichte.

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Das neue Datenschutzrecht

2017 Ausgabe 5 / Monat Oktober

Anpassung von Betriebsvereinbarungen erforderlich

Ab 25. Mai 2018 tritt das neue BDSG in Kraft. Betriebsvereinbarungen sind rechtzeitig auf die neue Gesetzeslage sowie die Europäische Datenschutzverordnung anzupassen. Einen „Übergangszeitraum“ gibt es nicht. Was muss beachtet werden? Was ist neu?

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