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NewsLetter BETRIEBSRAT

Arbeitnehmer muss Chef seine private Handynummer nicht mitteilen

2018 Ausgabe 4 / Monat August

… nur bei besonderen Ausnahmen

Hintergrund der Entscheidung war ein Streit aufgrund der Neu-Organisation des Bereitschaftsdienstes im Gesundheitsamt des Landkreises Greiz. In Zeiten des Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen etc. sollten Mitarbeiter auf dem Diensthandy und zusätzlich über Ihre privaten Festnetz- und Mobilfunknummer erreichbar sein. Sowohl die dienstliche als auch die privaten Rufnummern wurden an die Rettungsleitstelle weitergegeben. Dies ging einigen Beschäftigten zu weit und sie verweigerten die Bekanntgabe der privaten Mobilfunknummer.

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Arztbesuch während der Arbeitszeit

2018 Ausgabe 4 / Monat August

Facharzttermin geht vor

In dem Fall ging es um die Auslegung einer Tarifregelung (MTV Groß- und Außenhandel Niedersachsen), nach der bei „unverschuldeter Arbeitsversäumnis das Entgelt nur für die unumgänglich notwendige Abwesenheit, höchstens jedoch bis zur Dauer von 4 Stunden, fortgezahlt wird“. Der Kläger hatte für 1,5 Stunden einen Facharzttermin bei einem Orthopäden wahrgenommen. Unstreitig ist, dass er keinen Arzttermin außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit erhalten konnte. Für die Zeit vor und nach dem Termin stellte er einen Antrag auf Freizeitausgleich. Die Firma stellte ihm die gesamte Tagesarbeitszeit als Minus in sein Arbeitszeitkonto. Mit seiner Klage wollte der Kläger die 1,5 Stunden gutgeschrieben bekommen.

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Verdachtskündigung nur mit ausreichender Anhörungsfrist

2018 Ausgabe 3 / Monat Mai

Nur 2 Tage reichen nicht aus

Wer einem Arbeitnehmer gegenüber eine Verdachtskündigung aussprechen will, kann dies bei hinreichend schwerem Verdacht rechtlich wirksam tun. Der Arbeitgeber muss aber den betroffenen Mitarbeiter vorher zu den Vorwürfen anhören. Dabei ist ihm eine angemessene Zeit für die Beantwortung einzuräumen. Setzt der Arbeitgeber dagegen eine zu kurze Frist und kündigt dem Arbeitnehmer nach deren Ablauf, ohne dass die Stellungnahme des Betroffenen vorliegt, so ist die Kündigung als Verdachtskündigung rechtsunwirksam.

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Was Betriebsräte verdienen

2018 Ausgabe 3 / Monat Mai

Schluss mit der Neiddebatte

Die Vergütung von Betriebsräten führt immer wieder zu Diskussionen. Dabei erfolgt sie keineswegs willkürlich. Für die große Mehrheit der Betriebsräte ist die Sache klar: Sie wenden einen Teil ihrer Arbeitszeit für den – ehrenamtlichen – Job als Arbeitnehmervertreter auf, an ihrer Bezahlung ändert sich durch die Betriebsratsarbeit nichts. Debatten über die korrekte Vergütung der Belegschaftsvertreter entzünden sich regelmäßig am Beispiel der relativ kleinen Gruppe der „Freigestellten“, die mit ihrer kompletten Arbeitszeit im Dienste der Mitbestimmung tätig sind. Ein Juraprofessor klärt auf:

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Kein „Kopfgeld“ für Petzer

2018 Ausgabe 1 / Monat Februar

Offenlegung kritischer Äußerungen sollte belohnt werden

Zwei Gesellschafter der Braunschweiger Brauerei Wolters hatten im Dezember 2017 € 2.000 als Belohnung ausgesetzt, um die Verfasser von anonymen Beschwerden zu ermitteln. Der Betriebsrat hatte die im Kummerkasten vorgefunden Beschwerden, wie im Betrieb üblich, auf einer Betriebsversammlung verlesen. In den Beschwerden wurden einige Mitarbeiter namentlich benannt und scharf angegriffen.

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Führungsfunktionen in der Matrixstruktur

2017 Ausgabe 5 / Monat Oktober

Beteiligung des Betriebsrates

In vielen Betrieben sind mittlerweile Matrixstrukturen eingesetzt. Dies führt häufig dazu, dass Mitarbeiter neue Vorgesetzte erhalten, die nicht im gleichen Unternehmen tätig sind, sondern nur Führungsaufgaben wahrnehmen, teilweise sogar aus dem Ausland heraus. Für den Betriebsrat stellt sich die Frage, ob er beteiligt werden muss.

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