Auch 2025 sind wir wieder von der Zeitschrift Stern als eine der besten Anwaltskanzleien in Norddeutschland ausgezeichent worden. Die Untersuchung beruht auf insg. rund 16.000 Empfehlungen anderer Anwälte und hat uns im Bereich Vertretung von Arbeitnehmer und Betriebsräten besonders hervorgehoben. Einzelheiten können dem Heft vom 22.05.2025 entnommen werden.
Schlagwort-Archiv: Arbeitnehmer
Sind deutsche Arbeitnehmer tatsächlich häufiger krank?
„Blaumachen“ oder andere Gründe?
Heute gibt es eine Erfassung sämtlicher Krankschreibungen zu 100% „Die hatten wir bis zur Einführung der eAU nicht, weil der Versicherte den Zettel, der an die Krankenkasse ging, häufig gar nicht weggeschickt hat, sondern nur den, der an seinen Arbeitgeber ging.“
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland 2023 durchschnittlich 15,1 Arbeitstage krankgemeldet. In Lettland (20,4) und Tschechien (19,2) waren die Werte höher, in Luxemburg (11,8 Fehltage) geringer.
Kleinst-Reparaturen durch die Belegschaft?
Betriebsrat schaltet sich ein
Dem Fall ist zwar nicht zu entnehmen, um welche „einfachen und Kleinst-Reparaturen“ es ging, aber diese werden sicher (externe) Kosten verursacht haben.
Richtigerweise wandte sich der GBR gegen die notwendigen Schulungsmaßnahmen hierfür. Das Arbeitsgericht Köln erkannte den Anspruch auf Unterlassung, solange keine Vereinbarung nach § 98 Abs. 1 BetrVG zustande gekommen ist.
Hinweis des Gerichts auf Mitbestimmung
Zutreffend erkannte das Arbeitsgericht, dass mit § 98 alle Schulungsmaßnahmen angesprochen sind, der Begriff „betriebliche Berufsbildung“ also weit auszulegen ist. „Hierzu gehören alle Maßnahmen, die über die – mitbestimmungsfreie – Unterrichtung des Arbeitnehmers über seine Aufgaben und Verantwortung, die Art seiner Tätigkeit und ihrer Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs … hinausgehen, indem sie dem Arbeitnehmer gezielt Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, die ihn zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erst befähigen“, so das Gericht. (ArbG Köln v. 4.3.2025 – 13 BVGa 5/25).
Die Schulungen wurden also durch Einstweilige Verfügung erst einmal gestoppt.
Headset als Überwachungssystem
Wird ein Headset-System dafür genutzt, durch Vorgesetzte die Gespräche von Mitarbeitern mitzuhören, liegt ein technisches Überwachungssystem im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG vor. In einer jetzt veröffentichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 16.07.2024 – 1 ABR 16/23) ging es um eine Filiale eines Bekleidungsunternehmens, das Headsets für die innerbetriebliche Kommunikation einsetzt. Mit insg. 34 Headsets sind die Arbeitnehmer in den Bereichen Kasse und Umkleidekabine sowie das Aufräum- und Returnteam ausgestattet. Die Headsets sind über
Erfolgreiche Klage wegen Benachteiligung bei der Bezahlung
weniger verdient
Eine Abteilungsleiterin im Daimler-Konzern, seit 30 Jahren beschäftigt, wurde Mutter und kehrte nach der Elternzeit in Teilzeit in den Job zurück. Sie stellte fest, dass sie im Hinblick auf die Gehaltsbestandteile Grundgehalt, Company Bonus, Pension One-Kapitalbaustein sowie virtuelle Aktien nebst Dividendenäquivalente weniger verdiente, als
Reinhard Gaidies, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

Reinhard Gaidies ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Seit 1979 ist er als Gründungspartner der Kanzlei ausschließlich mit Mandaten im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts befasst.
Prädikatsexamen
Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er in Hamburg und schloss die Ausbildung 1978 mit Prädikat ab. Nach Abschluss der Ausbildung war er zunächst beschäftigt in der Hauptverwaltung der Gewerkschaft ÖTV – jetzt verdi -, dort als Referent in Arbeitsrechtsseminaren tätig und betraut mit einer wissenschaftlichen Untersuchung über die Bedeutung des Arbeitsrechts in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit.
Cannabis, ein Fall für eine Betriebsvereinbarung
Betriebliche Ordnung berührt
Mitbestimmung bei der Arbeitsordnung
Mit der Legalisierung von Cannabis stellt sich die Frage nach dem Umgang mit dem Konsum am Arbeitsplatz. Der Betriebsrat verfügt nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG über ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Betriebsordnungen, die auch Regelungen zum Konsum von
Vergütung von Betriebsrats-Mitgliedern
Neues Gesetz regelt Vorrang von Vergleichsgruppen
Für die Bildung von Vergleichsgruppen ist auf den Zeitpunkt der ersten Amtsübernahme des BR-Mitglieds abzustellen. Die Regelung des § 37 Absatz 4 Satz 1 und 2 enthält ein entgeltbezogenes Benachteiligungsverbot
Fehler bei der Sozialauswahl
Vor einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchzuführen. Macht es dies nicht oder ist die Auswahl falsch, wird die Kündigung ungültig. Natürlich gibt es immer Streitfälle. So wurden in einem Betrieb
Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wolfgang Steen (Jahrg. 1954, verh., 2 Kinder) ist langjähriger Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und einer der ursprünglichen Gründer der Sozietät (ehemals: Gaidies Steen & Partner).
Studium Zweiter Bildungsweg
Nach einer Berufsausbildung zum Bankkaufmann erlangte er über den Zweiten Bildungsweg an der Hochschule für Wirtschaft und Politik die Hochschulreife und schloss 1986 das Große Juristische Staatsexamen ab.
Erfolgreiche Beratung und Vertretung seit Jahrzehnten
Rechtsanwalt Steen betreut Betriebsräte teilweise schon seit Jahrzehnten, wodurch das besondere Vertrauensverhältnis über lange Zeit deutlich wird. Er ist als Interessenvertreter in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber geschätzt, auch aufgrund der Einbeziehung wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenhänge. Seine Tätigkeit ist überregional ausgerichtet.
Versicherungsschutz beim Kauf eines Leberkässemmels
verunglückt in der Mittagspause
Der Kläger erlitt am 10. März 2022 einen Unfall, als er auf dem direkten Weg vom Einkauf des Mittagsessens zurück zum Arbeitsplatz mit dem Fahrrad stürzte. Er gab an, dass er am Unfalltag im Homeoffice gewesen sei und in der Mittagspause eine Mahlzeit (Leberkässemmel und Eintopf) in der nahen Metzgerei zum Verzehr im Homeoffice besorgen wollte. Der Unfall sei auf dem Rückweg
Heimliche Tonaufzeichnungen als Kündigungsgrund?
Es kommt auf den Einzelfall an
In einem Verfahren vor dem LAG Rheinland-Pfalz hatte ein als Kassierer eingesetzter Mitarbeiter, der seit 17 Jahren für das Unternehmen tätig war, seinen Arbeitsplatz an einem Tag 15 Minuten zu früh verlassen. Nach einem hierüber entbrannten heftigen Streit mit einer Kollegin bat der Kassierer seinen Vorgesetzten um ein persönliches Gespräch in dieser Angelegenheit. Das hierauf mit dem Vorgesetzten geführte Gespräch schnitt der Kassierer heimlich auf seinem Smartphone mit. Als dem Vorgesetzten der Mitschnitt bekannt wurde,
Untätigkeit im Home office muss Arbeitgeber beweisen
Wirft ein Arbeitgeber einer Beschäftigten vor, im Home office nicht oder nicht ausreichend gearbeitet zu haben, muss er dies vor Gericht beweisen. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einer Zahlungsklage einer Beschäftigten entschieden. In dem Fall
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung = Arbeitsverhältnis
Immer wieder ergeben sich Fälle, in denen statt einer Dienstleistung tatächlich Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. In dem aktuell vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall hatte ein Systemingenieur innerhalb eines Teams Steuergeräte für produzierte Fahrzeuge zu betreuen. Dem Team gehörten sowohl
Streichungen im Arbeitszeugnis unzulässig
Streicht der Arbeitgeber nach mehreren Korrekturwünschen des Arbeitnehmers die bisher im Arbeitszeugnis enthaltene Dankens- und Wunschformel, ist dies eine unzulässige Maßregelung nach § 612a BGB. In dem Fall
Wie viel Ausfallzeit muss der Arbeitgeber akzeptieren?
Es ist eine immer wieder gestellte Frage, wie viel Ausfallzeit ein Arbeitgeber akzeptieren muss, wenn Beschäftigte kurzfristig ohne Verschulden nicht arbeiten können. Hier geht es konkret um die Auslegung des § 616 BGB. In einem aktuellen Fall spielte die Frage bei einer Pflegefachkraft eine Rolle, die nach einer Corona-Infektion
Nicht erlaubte Verwendung von Mitarbeiter-Fotos
Ein ehemaliger Arbeitnehmer hat wegen der Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen mit Abbildungen von ihm vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg geklagt. Der ehemalige Arbeitgeber, ein Unternehmen der Werbetechnikbranche, hatte zahlreiche Fotos von ihm „bei der Arbeit“ und ein ca. vierminütiges Werbevideo produziert, das sodann zu Werbezwecken
Überstunden aufzeichnen und rechtzeitig beantragen
Nach wie vor leisten Arbeitnehmer in Deutschland viele Überstunden. Wenn alle Stunden dokumentiert sind (meist über eine elektronische Zeiterfassung) gibt es keine Probleme. Besteht allerdings Streit darüber, ob und in welchem Umfang mehr gearbeitet wurde, ist der Beschäftigte beweispflichtig, Diese Beweislast hat das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Entscheidungen hervorgehoben. Das bedeutet: der Arbeitnehmer
„Der Mann hat eben besser verhandelt…“
Grundsatzentscheidung des BAG zur Entgeltgleichheit
Das Bundesarbeitsgericht hatte in diesem Fall Gelegenheit, die unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts aufzu-greifen. Die benachteiligte Frau klagte auf Gleichbehandlung und Schmerzensgeld. Sie bekam die monatliche Differenz von EUR 1.000 zugesprochen sowie ein Schmerzensgeld i.H.v. EUR 2.000.
Gleiche Arbeit und Verantwortung
Sowohl die Klägerin als auch der Mitarbeiter P waren im maßgeblichen Zeitraum im Vertriebsaußendienst eingesetzt und hatten bei ihrer Tätigkeit die gleichen Verantwortlichkeiten und Befugnisse. Beide hatten – mit Ausnahme des Vertragsbeginns und des Grundentgelts – identische arbeitsvertragliche Vereinbarungen getroffen. Der Mitarbeiter P und die Klägerin haben sich zudem gegenseitig vertreten, ohne dass es einer gesonderten Einweisung bedurft hätte. Die Vermutung der Benachteiligung hat nach Meinung des Gerichts ausgereicht.
Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess
Darf ein Arbeitgeber heimlich beschaffte Daten in einen Kündigungsschutzprozess gegen den Arbeitnehmer einführen? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg sagt eindeutig nein. In dem Fall stritten die Parteien um ein Sachvortragsverwertungsverbot im Hinblick auf Informationen, die bei einer verdeckten Auswertung von E-Mails bzw. WhatsApp-Nachrichten aus