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Frische BRise - Podcasts zum Thema Arbeitsrecht

Arbeitgeber in Internet bewerten

Unsachliche Posts sind kritisch

In dem Fall war ein Arbeitgeber im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegenüber einer Bewertungsplattform erfolgreich. „Moniert ein Unternehmen konkrete Punkte am Eintrag, muss das Bewertungsportal nachforschen. Das Portal müsse prüfen, so das Gericht, ob die bewertende Person Arbeitnehmer oder Bewerber bei dem Unternehmen gewesen ist. Im Zweifel muss das Bewertungsportal dem Arbeitgeber die Namen der Ersteller der Bewertungen mitteilen. „Nur so kann dieser prüfen, ob diese aktuell oder vormals dort Mitarbeiter sind oder waren.“

Auch der Umstand, dass Verfasser negativer Bewertungen fürchten müssen, nach ihrer Kenntlichmachung Repressalien des Arbeitgebers ausgesetzt zu sein, rechtfertigt laut Gericht keine andere Sicht. Ein Arbeitgeber, der im Internet öffentliche Kritik hinnehmen muss, müsse die Möglichkeit einer Nachprüfung erhalten, da er sich nur so in der Sache positionieren könne.


Darf der BR nach Schwangerschaften fragen?

Ja, aber nur mit Datenschutzkonzept

Die Besonderheit besteht natürlich darin, dass sich das Auskunftsverlangen auf besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht. Das BAG bejahte im Ergebnis den Informationsanspruch des Betriebsrats – allerdings erst, nachdem es die datenschutzrechtlichen Pflichten des Betriebsrats

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ChatGPT vor dem Arbeitsgericht

kein Anspruch auf Einstweilige Verfügung

In dem Fall erlaubte der Arbeitgeber seinen Beschäftigten explizit die Nutzung von ChatGPT im Arbeitsalltag, verbunden mit „Guidelines“ zur Nutzung generativer künstlicher Intelligenz. Dabei führte er die KI-Tools nicht selbst ein, sondern erlaubte den Beschäftigten ChatGPT für die Arbeit über private Accounts oder den Webbrowser auszuprobieren. Der KBR erfuhr davon

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Keine Änderung der Home-Office-Regeln ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

Keine einseitige Anordnung von Präsenztagen.

Die Betriebsparten hatten im Juli 2016 eine Betriebsvereinbarung über flexible Arbeitszeit abgeschlossen. Diese ermöglichte auf freiwilliger Basis in Abstimmung mit dem Vorgesetzten ein Arbeiten außerhalb der Betriebsräume (Mobiles Arbeiten) Der deutlich überwiegende Teil der Arbeitszeit sollte am regelmäßigen Arbeitsplatz geleistet werden.

Während der Corona-Pandemie hatte die Arbeitgeberin

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Digitales Leserecht für den Betriebsrat

Recruiting per Laptop nachvollziehen

Im konkreten vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ging es um die neu geschaffene Stelle eines Prozess- und Projektspezialisten. Dem Betriebsrat wurden die Stellenbeschreibung und die Protokolle der mit dem Bewerber geführten Gespräche ausgehändigt. Ferner wurde ergänzend über die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Einstellung informiert.

Die Bewerbungsunterlagen standen

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Unwirksamer Betriebsratsbeschluss bei fehlender Ladung eines Ersatzmitglieds

Ein Betriebsratsvorsitzender hat nach der Einladung zur Betriebsratssitzung erfahren, dass ein Betriebsratsmitglied verhindert ist. Die Ladung des Ersatzmitgliedes unterblieb, da der Vorsitzende erst am Vormittag der um 14:00 Uhr stattfindenden Sitzung von der Verhinderung des Betriebsratsmitglied wegen Krankheit erfahren hatte. In der Betriebsratssitzung wurde die Kürzung von Akkordlohn per Betriebsvereinbarung vereinbart.

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Künstliche Intelligenz im Betrieb

Betriebsräte sehen sich zunehmend mit der Einführung von Künstlicher Intelligenz im Betrieb konfrontiert. Bereits die Nutzung von ChatGPT oder Microsoft Azure löst Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 Nr. 6 BetrVG aus. Personenbezogene Daten werden zwangsläufig erfasst, wenn Beschäftigte

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Betriebsratsvergütung – Anhörung im Bundestag

Am 22. April 2024 erfolgte im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales die Anhörung zur Änderung des BetrVG hinsichtlich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Der Gesetzentwurf sieht einen fiktiven Beförderungsanspruch ab Übernahme des Amtes vor. Hierfür sind Vergleichsgruppen von Beschäftigten aufzustellen, die eine sog. „betriebsübliche berufliche Entwicklung“ genommen haben.

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Zahlung in die Rentenkasse – Ausgleich Minderungen

Wer frühzeitig in Altersrente gehen will, muss mit Abschlägen rechnen. Diese betragen bekanntlich 0,3% für jeden Monat. Durch Einmalzahlung können diese Abschläge vermieden werden (§ 187a SGB VI). Es kommt nicht einmal darauf an, die Rente tatsächlich in Anspruch zu nehmen oder die Zahlung nur für die spätere höhere Rente zu verwenden. Voraussetzung ist zunächst eine Auskunft

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Digitales Leserecht für den Betriebsrat

Sind in Bewerbungsprozessen die Unterlagen digital vorhanden, kann der Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 99 BetrVG auf ein digitales Leserecht verwiesen werden. Im konkreten vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ging es um

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Das „Homeoffice-Attest“ – sinnvoll oder mit Risiko

Eigentlich ist die Unterscheidung einfach. Arbeitsunfähig oder nicht, dies ggf. auch während der Arbeit im Home office. Ein Arzt kann also nur die vollständige krankheitsbedingte Unfähigkeit zur Arbeitsleistung bescheinigen. Eine „Teil“-Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht und ist auch gesetzlich nicht vorgesehen.
Bei dem sog. „Homeoffice-Attest“ geht es um etwas anderes. Ein Arzt bescheinigt oder empfiehlt (statt einer Arbeitsunfähigkeit), dass das

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Bonuszahlungen – und die Eigenkündigung

Stichtagsregelungen unwirksam
In dem Fall haben die Betriebsparteien den Anspruch auf den Bonus davon abhängig gemacht, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Ende des Fiskaljahres (31.05.) fortbesteht. Natürlich dient eine solche Regelung dazu, den Arbeitnehmer davon abzuhalten, seinen Arbeitsplatz aufzugeben und zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln. Zwar besteht hierzu

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Betriebsrat hat Anspruch auf Tablets oder Notebooks

LAG München sieht Anspruch aus § 30 (3) BetrVG

Seit der Einführung der Möglichkeit, Sitzungen des Betriebsrats per Videokonferenz durchzuführen, stellt sich natürlich auch die Frage der notwendigen technischen Ausstattung. Das Gericht sagt, wenn die Voraussetzungen

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Betriebsrat kann Präsenzschulung statt webinar verlangen

Bundesarbeitsgericht stellt klar

Immer wieder entsteht Streit darüber, ob nicht der Betriebsrat verpflichtet ist, bei Schulungen „kostengünstige“ Alternativen zu wählen. Im konkreten Fall vor dem Bundesarbeitsgericht verweigerte der Arbeitgeber die Übernahme der Übernachtungs- und

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Schulungsanspruch für Betriebsräte – Webinar statt Präsenzschulung?

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.
Bei der Arbeitgeberin – einer Fluggesellschaft – ist durch

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Welche äußere Form muss ein Arbeitszeugnis wahren?

Beim Erstellen eines Arbeitszeugnis sind die Gebote der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit zu beachten. Aber auch seiner äußere Form nach muss ein Zeugnis den Anforderungen entsprechen, wie sie im Geschäftsleben an ein Arbeitszeugnis gestellt und vom Leser als selbstverständlich erwartet werden. (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 2.11.2023, 5 Sa 35/23).

Eine Arbeitnehmerin und die Arbeitgeber streiten über die Anforderung an die äußere Form eines Zeugnisses. Nach Beendigung

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Fehler bei der Sozialauswahl

Vor einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchzuführen. Macht es dies nicht oder ist die Auswahl falsch, wird die Kündigung ungültig. Natürlich gibt es immer Streitfälle. So wurden in einem Betrieb

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Betriebsratsauflösung wegen mehrerer Pflichtverstöße

In einer kommunalen Verkehrsgesellschaft mit knapp 170 Mitarbeitern gibt es einen Betriebsrat mit sieben Mitgliedern. Sowohl die Arbeitgeberin, als auch ein Viertel der Belegschaft beantragten die Auflösung dieses Betriebsrats. Ausschlaggebend war dabei nicht ein einzelnes Ereignis, sondern eine Vielzahl

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Last Minute Dienstplan per SMS?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber stritten vor dem Bundesarbeitsgericht darüber, ob der Arbeitnehmer sich in seiner Freizeit über Dienstplanänderungen informieren und danach richten muss. Der Arbeitnehmer ist als Notfall Sanitäter bei dem Arbeitgeber tätig. Eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit regelt unter anderem den Einsatz der Sanitäter im Springerdienst. Arbeitgeber und Betriebsrat legten fest, dass der Arbeitgeber

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